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E-Learning / Betriebsvereinbarung zur Einführung einer E-Learning-Plattform

Dr. Daniel Wall
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Zwischen

........................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

........................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -

und

........................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

........................................................

[Name]

- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung einer E-Learning-Plattform getroffen:

Präambel

E-Learning stellt für Mitarbeiter eine einfache und niedrigschwellig zugängliche Möglichkeit dar, auch kürzere Zeitfenster zur eigenen beruflichen Weiterbildung zu nutzen. Mit dieser Betriebsvereinbarung wollen Arbeitgeber und Betriebsrat Mitarbeitern eine E-Learning-Lernplattform bereitstellen, auf welcher geeignete Inhalte, in einer passenden Methodik und in einem angemessenen Format zur beruflichen Weiterbildung vorgehalten werden. Der Einsatz von E-Learning erfolgt dabei stets unter dem besonderen Augenmerk des Gesundheitsschutzes, vor allem hinsichtlich der Bildschirmarbeitszeit der Mitarbeiter.

§ 1 Geltungsbereich

1.

Alternativ

Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ...... tätigen Mitarbeiter.

Alternativ

Variante 2: Geltung für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung (...)

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle vom Geltungsbereich der "Betriebsvereinbarung (...)" in ihrer jeweils gültigen Fassung erfassten Mitarbeiter.[1]

Alternativ

Optional: Herausnahme bestimmter Personengruppen

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer, Auszubildende und aufgrund von Arbeitsgelegenheiten eingesetzten Mitarbeitern.[2]

2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
3. Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die in Teilzeit tätig sind oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit oder dem Abbau von Guthaben aus einem Arbeitskonto ruht. Ruht das Arbeitsverhältnis aus einem nicht in einer (Konzern-, Gesamt-) oder Betriebsvereinbarung vereinbarten Rechtsgrund, gilt diese Betriebsvereinbarung für den Mitarbeiter nur dann, wenn dies arbeitsvertraglich oder im Einzelfall mit dem Betriebsrat vereinbart wird.

§ 2 E-Learning

1. E-Learning wird für Mitarbeiter ergänzend zu präsenten betrieblichen oder außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.
2. Mit Einführung von E-Learning sollen Mitarbeiter die Gelegenheit erhalten, zeitlich und räumlich flexibel und ohne den Aufwand der Anreise Möglichkeiten der Weiterbildung nutzen zu können.
3.

Alternativ

Variante 1: Keine Begrenzung auf spezifische Themen

E-Learning wird nicht auf ein spezifisches Themengebiet beschränkt.

Alternativ

Variante 2: Einvernehmliche Festlegung der Inhalte

Arbeitgeber und Betriebsrat werden für einzelne Inhalte/inhaltliche Bereiche einvernehmlich festlegen, ob diese sich für die Weiterbildungsform E-Learning eignen.

Alternativ

Variante 3: Vereinbarung der Inhalte in Anlage

Die Betriebsparteien vereinbaren in der Anlage "Lernmodule" diejenigen Weiterbildungsinhalte und -formate, die der Arbeitgeber als E-Learning anbieten darf.

4. Grundsätzlich sind solche Lerninhalte für das E-Learning geeignet, bei denen ein wiederholender/auffrischender Anteil an Inhalten hoch ist. Der zeitliche Umfang der E-Learning-Angebote soll 4 Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten. E-Learning-Inhalte sollen stets interaktive Elemente beinhalten, dies umfasst insbesondere Lernkontrollfragen, Einschätzungsfragen, Quizzes, Lernfortschrittsabfragen, assoziative Abfragen, auch in Webinaren eine persönliche Begrüßung/An- und Abmoderation und/oder Organisationsangebote für Lerngruppen mit anderen E-Learning-Teilnehmern desselben Moduls.
5. E-Learning stellt sicher, dass Lerninhalte schnell und umfänglich abrufbar sind und so auch ein eventuell kurzfristig auftretender besonderer Qualifizierungsbedarf gedeckt werden kann oder Lernblöcke kleinteilig auf mehrere Tage verteilt werden können.

§ 3 Datenschutz

  1. Für den Einsatz der E-Learning-Plattform [...] gilt ergänzend die Rahmen IT-BV der Betriebsparteien/des Unternehmens/des Konzerns in der jeweils geltenden Fassung.
  2. Die Betriebsparteien werden vor dem Einsatz der E-Learning-Plattform einen Rahmen-Steckbrief gemäß der Rahmen-IT-BV für die E-Learning Plattform insgesamt vereinbaren.
  3. Vor der Verwendung neuer/eigenständiger Module auf der E-Learning Plattform werden die Betriebsparteien hierzu gesonderte Steckbriefe abschließen.
  4. Jeder Abruf des Arbeitgebers darüber, welche Lerninhalte Mitarbeiter auf der E-Learning-Plattform in Anspruch genommen haben, welche Lernfortschritte sie erzielt haben und der anderweitige Zugriff auf in den Lernmodulen gespeicherte personenbezogene Daten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Aufnahme in dem jeweiligen mit dem Betriebsrat zu vereinbarenden Steckbrief.
  5. Lernfort...

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