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Dienstrad / 3. Inspektionen, Reparaturen und Versicherung

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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3.1 Wie werden Inspektionen oder Reparaturen abgerechnet? Läuft das über den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. bei einem Leasingvertrag auf die im Dreiecksverhältnis getroffenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien (Leasinganbieter (= Leasinggeber), Arbeitgeber (= Leasingnehmer) und Arbeitnehmer) an.

Meist werden bei einem Leasingvertrag schon im Rahmenvertrag zwischen Leasinganbieter und Arbeitgeber Regelungen aufgenommen, die derartige Fragen klären. Je nach vertraglicher Gestaltung des Rahmen- bzw. auch des jeweiligen Einzel-Leasingvertrags bezüglich des konkreten Dienstrads kann der Arbeitgeber dann eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer über die Abwicklungsmodalitäten hinsichtlich Reparaturen und Inspektionen treffen.
 
3.2 Im Falle eines Schadens: Wer kümmert sich um alles und wer erhält die Versicherungsleistung?

Auch das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der beteiligten Parteien ab. Hier sind prinzipiell alle Konstellationen denkbar. Häufig wird eine Vollkaskoversicherung bei Leasingverträgen bereits in die Leasingrate eingerechnet. Oftmals wird dieser Teil der Rate vom Arbeitgeber übernommen. Es ist allerdings auch möglich, dem Arbeitnehmer die Kosten für den privat genutzten Anteil aufzuerlegen. Der Anteil zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist in diesem Fall zu schätzen.

Entsteht ein Schaden während einer dienstlich veranlassten Fahrt, greifen die Grundsätze des BAG zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.

Beteiligung des Arbeitgebers an der Leasingrate: Für einen steuerlich wirksamen Vertrag sollte der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen. Dies ist am einfachsten in Form der Übernahme der Versicherung oder v...

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