Kurzbeschreibung
Die Infografik erläutert die Besonderheiten der Geschlechterberücksichtigung bei der Besetzung des Betriebsratsgremiums nach dem d'Hondt-Verfahren.
Infografik
Das d’Hondt-Verfahren ist ein bei Gremienbesetzung nach Verhältniswahlen häufig angewandtes Vorgehen, um die Sitzverteilung zu bestimmen. Grundsätze des Verfahrens bei Betriebsratswahlen werden hier dargestellt. Verkompliziert wird das Verfahren durch die Vorschrift des § 15 Abs. 2 BetrVG, nach der das Geschlecht, das in der Belegschaft des Betriebs in der Minderheit ist, in seinem tatsächlichen Verhältnis im Betriebsrat berücksichtigt sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht.
In einem solchen Fall ist die Bestimmung der Sitzverteilung etwas komplexer, fußt aber wiederum auf dem d’Hondt’schen Verfahren. Hierzu wird die Bestimmung in dieser Infografik Schritt für Schritt anhand eines Beispiels für einen Betrieb mit 120 wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 80 Frauen und 40 Männer sind, dargestellt.
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