Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Deutschlandticket

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Deutschlandticket und dessen lohnsteuer- und beitragsrechtliche Beurteilung.

1. Allgemein

1.1 Wo kann das Deutschland-Ticket eingesetzt werden?
Das Deutschland-Ticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr (z.B. IC, EC, ICE[1] sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG), private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse.
1.2 Kann das Deutschland-Ticket auch lohnsteuer- und beitragsfrei über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden?
Nein. Arbeitgeberzuschüsse (Barzuschüsse oder Sachbezüge bei Gewährung eines Jobtickets) sind nach § 3 Nr. 15 EStG nur dann lohnsteuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daher scheidet im Falle einer Gehaltsumwandlung eine Steuerbefreiung aus.
1.3 Wird das Deutschland-Ticket auf die Entfernungspauschale angerechnet?
Ja, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse (Barzuschüsse oder Sachbezüge bei Gewährung eines Jobtickets) nach § 3 Nr. 15 EStG mindern die Entfernungspauschale. Der Minderungsbetrag entspricht dem Wert der überlassenen Fahrtberechtigung oder dem geleisteten Zuschuss, der ohne die Steuerbefreiung als Arbeitslohn zu besteuern gewesen wäre (s. aber Frage 3.3, "5 % Übergangsabschlag"). Aus Vereinfachungsgründen können als Wert des überlassenen Deutschland-Tickets die Aufwendungen des Arbeitgebers - also ohne den 4-%-Bewertungsabschlag - angesetzt werden. In welchem Umfang das Jobticket für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genutzt wurde, ist ohne Bedeutung. Eine Minderung der Entfernungspauschale unterbleibt nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Aufwendungen für das Deutschland-Ticket mit 25 % pauschal lohnversteuert.
1.4 Hat der Arbeitgeber einen Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Deutschland-Tickets als Jobticket für den Arbeitnehmer?
Nein, weil die bezogene Leistung ausschließlich für unentgeltliche Wertabgaben i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG verwendet wird.
1.5 Gilt die Steuerbefreiung für das Deutschland-Ticket auch, wenn ein kostenpflichtiges Upgrade der Fahrtberechtigung gewählt oder inbegriffen ist (z. B. für die Benutzung der 1. Klasse und die Fahrradmitnahme)?
Ja. Das gilt übrigens auch, wenn das Deutschland-Ticket für die Benutzung bestimmter Fernzüge freigegeben worden ist. Auch in diesem Fall liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG vor.
[1] Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschland-Tickets für bestimmte IC-/ICE-Verbindungen, s. BMF, Schreiben v. 7.11.2023, IV C 5 – S 2342/19/10007:009, BStBl 2023 I S. 1969.

2. Nachweis- und Bescheinigungspflichten

2.1 Wie muss der Arbeitgeber die Leistungen für das Deutschland-Ticket aufzeichnen und welche Nachweise bereithalten?
Der Arbeitgeber muss die steuer- und beitragsfreien Arbeitgeberleistungen im Lohnkonto aufzeichnen. Für den Fall, dass ein Zuschuss zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrtberechtigung geleistet wird, muss der Arbeitgeber als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung die vom Arbeitnehmer erworbenen und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege (z.B. Rechnungen über den Erwerb des Fahrausweises oder Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Job-Tickets) zum Lohnkonto aufbewahren.
2.2 Müssen Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschland-Ticket in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Ja, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG, die auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, müssen in der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.

3. 5-%-Übergangsabschlag

3.1 Stellt der staatliche Abschlag von 5 % bei arbeitgeberseitigem Zuschuss zum Deutschland-Tickets Arbeitslohn von Dritten dar?
Nein. Erhalten Arbeitnehmer das Jobticket aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsträger und bezuschusst der Arbeitgeber die Kosten mit mind. 25 %, stellt der gewährte staatliche Übergangsabschlag von 5 % auf den Ausgabepreis keinen Arbeitslohn von dritter Seite dar. Dem Arbeitgeber wird hier im Ergebnis selbst unmittelbar ein Rabatt auf den Ausgabepreis eingeräumt. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Regelungen liegt aber dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Jobticket zum gleichen Preis überlässt, den der Verkehrsträger vom Arbeitgeber selbst verlangt, wie das hier der Fall ist.
3.2 Muss der staatliche 5-%-Nachlass auf den Ausgabepreis innerhalb der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Ja, die 5 % sind abzuziehen. Aus Vereinfachungsgründen lässt e...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
BMF-Schreiben: Steuerbefreiung von Jobtickets und Deutschland-Ticket
Bahnhof Pendler Geschäftsmann
Bild: Corbis

Seit 2023 gibt es das sogenannte Deutschland-Ticket, ab 2025 ist der Preis gestiegen. Es kann - mit einem kleinen Rabatt – auch als Jobticket genutzt werden. Ein umfangreicher Erlass des Bundesfinanzministeriums erläutert die lohnsteuerliche Behandlung. Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige unter Berücksichtigung der geänderten Werte ab 2025.


BMF-Schreiben: Gemischte Nutzung von Jobtickets und Arbeitgebergestellung einer Bahncard
Reise_Kosten_Bahn_DSC0405
Bild: Michael Bamberger

Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Gestellung von Jobtickets bleiben steuerfrei. Die Privatnutzung ist aber nur im Nahverkehr steuerfrei möglich. Ein BMF-Schreiben erläutert ausführlich, wie bei einer Bahncard zu verfahren ist.


Jobticket: Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
Berlin Potsdamer Platz Tram gelb
Bild: Getty Images

Wer mit Bahn oder Bus zur Arbeit fährt, freut sich, wenn der Chef bei der Monatsfahrkarte finanziell unterstützt. Immer mehr Unternehmen spendieren sogar gleich ein Jobticket. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Jobticket steuerfrei bleibt, lesen Sie hier.


Über 500 Entgeltarten in der Praxis: Entgeltabrechnung
Entgeltabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt an vielen Beispielrechnungen alle wichtigen Entgeltarten vor und zeigt, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Im Entgeltabrechnungs-ABC erfahren Sie schnell, was den Lohnsteuer- und Beitragspflichten unterliegt oder für die Berechnung des Mindestlohns relevant ist.


Deutschlandticket / 3. 5-%-Übergangsabschlag
Deutschlandticket / 3. 5-%-Übergangsabschlag

3.1 Stellt der staatliche Abschlag von 5 % bei arbeitgeberseitigem Zuschuss zum Deutschland-Tickets Arbeitslohn von Dritten dar? Nein. Erhalten Arbeitnehmer das Jobticket aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren