Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Datenschutz, Verzeichnis der Verarbeitungen für Auftragsverarbeiter, Art. 30 Abs. 2 DSGVO

Fabian Dechent
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Werden Daten im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt, muss der Auftragsverarbeiter gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis führen.

  • Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungen

Vorbemerkung

Ab dem 25.5.2018 entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz "DSGVO") unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Neben dem Verzeichnis für die Tätigkeiten als Verantwortlicher, muss auch jeder Auftragsverarbeiter ein gesondertes Verzeichnis über alle "im Auftrag" durchgeführten Tätigkeiten führen.

Unternehmen müssen ebenfalls ein Verzeichnis über solche Tätigkeiten führen, die im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt werden. Ist ein Unternehmen Auftragsverarbeiter einer nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung, so muss ein "Auftragsverarbeiter-Verzeichnis" geführt werden. Dieses "Auftragsverarbeiter-Verzeichnis" muss jedoch nicht in dem Umfang geführt werden, der für das Verzeichnis des Verantwortlichen maßgeblich ist. Den Umfang dieses Verzeichnisses gibt Art. 30 Abs. 2 DSGVO vor. Wenn ein Unternehmen Tätigkeiten als Verantwortlicher und andere Tätigkeiten als Auftragsverarbeiter durchführt, müssen 2 Verzeichnisse geführt werden.

Ausnahme von der Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO besteht gem. Art. 30 Abs. 5 DSGVO nicht für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn

  • die Verarbeitungen bergen ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen,
  • die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder
  • es erfolgt eine Verarbeitung sog. besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 bzw. 10 DSGVO).

Im Gegensatz zum Verzeichnis für die als Verantwortlicher durchgeführten Tätigkeiten, können die Ausnahmen durchaus dazu führen, dass die Verpflichtung entfällt. Druckt eine Druckerei mit weniger als 250 Beschäftigten beispielsweise Visitenkarten im Auftrag, so dürfte die Verpflichtung zur Führung dieses Verzeichnisses entfallen.

Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungen

  • Musterdokument öffnen
  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen ....................
  2. Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters ....................
  3. Name und Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragen ....................
  4. Kategorien von Verarbeitung, die im Auftrag durchgeführt werden

    .................... [ Beispiel: "Druck von Visitenkarten"]

  5. Erklärung zur Übermittlungen in Drittländer

    .................... [Beispiel: "Eine Übermittlung der Daten in Drittländer findet nicht statt."]

  6. Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen ....................

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Datenschutzbeauftragter: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Mann steht mit Laptop in Datencenter
Bild: mauritius images / Juice Images / Ian Lishman

Ab welcher Größe (Betriebsgröße) ist ein Datenschutzbeauftragter gemäß BDSG zu bestellen und muss dieser der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?


Den eigenen Erfolg gestalten: Was du nicht hören willst
Was du nicht hören willst
Bild: Haufe Shop

Wer ganz nach oben will, braucht mehr als nur Talent. Das Buch gibt einen schonungslosen Einblick in die Realität der Businesswelt und zeigt anschaulich, wie man sich ihre Mechanismen und unsichtbaren Spielregeln auf dem Weg nach oben geschickt zunutze macht.


Datenschutz, Verzeichnis de... / Vorbemerkung
Datenschutz, Verzeichnis de... / Vorbemerkung

Ab dem 25.5.2018 entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz "DSGVO") unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Neben dem Verzeichnis für die Tätigkeiten als Verantwortlicher, muss auch jeder Auftragsverarbeiter ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren