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Cannabis

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Kurzbeschreibung

Seit dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene im begrenzten Umfang legalisiert worden. Was ist nun erlaubt und was gibt es zu beachten? Diese FAQ gibt eine Auswahl häufig gestellter Fragen aus der Praxis wieder.

  • FAQ zu Cannabis im Arbeitskontext

FAQ zu Cannabis im Arbeitskontext

  • Musterdokument öffnen
1. Welche Grenzwerte gibt es?

Bis zu 50g Cannabis dürfen Erwachsene für den Eigenkonsum zu Hause haben. Außer Haus sind 25g Cannabis für Erwachsene für den eigenen Konsum erlaubt (§ 3 KCanG).

Für Minderjährige sind der Erwerb und der Besitz von Cannabis verboten.

Laut § 5 des KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist der Cannabiskonsum in Anwesenheit von Minderjährigen, sowie an bestimmten Orten und in Sichtweite dieser Orte verboten. Hierbei handelt es sich um Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten und Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
2. Darf man unter Einfluss von Cannabis Auto fahren oder Maschinen bedienen?

Die Sicherheit im Straßenverkehr muss gewährleistet sein. Im Straßenverkehr ist der zulässige Grenzwert 3,5 ng THC je ml Blutserum (ausgenommen sind Fahranfänger in der Probezeit).

Maschinenführer haben eine große Verantwortung, da ein gesteigertes Risiko besteht, andere zu gefährden. Wie alle anderen Arbeitnehmer auch, dürfen sie sich durch den Cannabiskonsum nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere Personen gefährden können (§ 15 Abs. 2 DGUV-V 1). Wenn durch Cannabiskonsum Veränderungen im Verhalten, in der Wahrnehmung oder eine erhöhte Risikobereitschaft auftreten, ist eine mögliche Gefährdung gegeben und es wird gegen diese Vorschrift verstoßen. Daher ist es sinnvoll, durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen den Cannabiskonsum bei Maschinenführern nicht zu erlauben.
3. Wie sieht das im Arbeitskontext aus? Ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nun erlau...

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