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Bundestariftreuegesetz, Anwendung und Umsetzung

Ariane Brasch , Stephan Wilcken
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Kurzbeschreibung

In dieser Checkliste werden die für die Anwendung des Bundestariftreuegesetzes relevanten Aspekte aufgeführt und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung in der Entgeltabrechnung vorgeschlagen.

  • 1. Ermittlung der Auswirkungen
  • 2. Umsetzung in der Entgeltabrechnung

Vorbemerkung

Will ein Unternehmen öffentliche Aufträge des Bundes mit einem Auftragswert von mindestens 50.000 EUR ohne Umsatzsteuer ausführen, muss es nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) sicherstellen und nachweisen, dass den für diesen Auftrag eingesetzten Beschäftigten einschlägige tarifliche Arbeitsbedingungen gewährt werden.

1. Ermittlung der Auswirkungen

  • Musterdokument öffnen
[ ]

Ist der Auftrag vom BTTG erfasst?

  • grundsätzlich alle Aufträge mit geschätztem Auftragsvolumen von mindestens 50.000 EUR ohne Umsatzsteuer
  • Ausnahmen:

    • Altaufträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden
    • Aufträge von Sicherheitsbehörden, bei denen die Auftragssumme weniger als 100.000 EUR beträgt
    • Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge
    • Aufträge durch ein Land im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes
    • Aufträge der Bundeswehr bis Ende 2032
[ ]

Bestimmung der einschlägigen Rechtsverordnung des BMAS und der einschlägigen Arbeitsbedingungen

  • Rechtsverordnung bestimmt einen Tarifvertrag, dessen Arbeitsbedingungen in Sachen Entlohnung, Mindesturlaub, Arbeitszeitregelungen entsprochen werden muss
  • Bundesauftraggeber hat Auftragnehmer über die Rechtsverordnung informiert
[ ]

Bestimmung der betroffenen Beschäftigten?

  • alle Beschäftigten, die an diesem Auftrag arbeiten

    • Beschäftigte, die direkt für den Auftrag eingesetzt werden (z. B. Entwicklung, Konstruktion, Produktion)
    • Beschäftigte, die indirekt für den Auftrag eingesetzt werden (z. B. Logistik, Transport)
    • Zeit- und Leiharbeitnehmer, die für diesen Auftrag eingesetzt werden[1]
  • nicht betroffen sind Beschäft...

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