Kurzbeschreibung
Muster für das Ablehnungsschreiben des Wunsches nach Brückenteilzeit.
Vorbemerkung
Seit dem 1.1.2019 können Arbeitnehmer, die in Betrieben mit regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmern beschäftigt sind, einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geltend machen, wenn ihr Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht (Brückenteilzeit gem.§ 9a TzBfG). Nach dieser Teilzeitphase können sie wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Brückenteilzeit kann für mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre verringert werden. Einzelheiten sind in § 9a TzBfG geregelt.
Der Arbeitgeber kann den Anspruch aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn die gewünschte befristete Verringerung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht (§§ 9a Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 4 TzBfG).
Arbeitgeber mit 46 bis 200 Arbeitnehmern können einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn pro angefangenen 15 Arbeitnehmern bereits mindestens ein Arbeitnehmer Brückenteilzeit vereinbart hat (vgl. zu den Schwellenwerten § 9a Abs. 2 Satz 2, Abs. 7 TzBfG).
Diese Ablehnung muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor der geplanten Brückenteilzeit schriftlich mitgeteilt werden.
Seit dem 1.1.2020 genügt die Textform. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Ein Telefax oder eine E-Mail sind etwa ausreichend.
Im Gegensatz zu § 15 Abs. 7 BEEG ist eine Begründung für die Ablehnung des Antrags nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Gründe im Rahmen eines möglichen späteren Rechtsstreits darlegen kann. Er sollte jedoch zur Verhinderung einer möglichen Klage bei Nachfrage des Arbeitnehmers nach den Gründen ausführlich Stellung beziehen. Wenn sich der Arbeitgeber dennoch für eine Begründung der Ablehnung...