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Bildungsurlaub, Wichtiges zum Antragsverfahren

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Kurzbeschreibung

Um den Anspruch auf Bildungsurlaub geltend zu machen, müssen Arbeitnehmer die Freistellung für die entsprechende Maßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Diese Übersicht führt die einzuhaltenden Fristen auf und verweist auf einzelne, von den Bundesländern vorgegebene Antragsmuster sowie weitere Informationen.

  • Übersicht

Vorbemerkung

In 14 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsmaßnahme von der Arbeit freigestellt zu werden und trotzdem Arbeitsentgelt zu erhalten. Zunehmend wir nicht mehr der Begriff des "Bildungsurlaubs", sondern "Bildungszeit" oder "Bildungsfreistellung" verwendet. In Bayern und Sachen gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, weshalb sie in der folgenden Aufstellung nicht aufgeführt werden.

Um ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend zu machen, müssen Beschäftigte fristgerecht einen Antrag auf Freistellung bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die genauen Antragsfristen variieren je nach Bundesland zwischen 4 und 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Möchte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, hat er dem Arbeitnehmer die Ablehnung unter Angabe von Gründen innerhalb der länderspezifischen Frist zukommen zu lassen. Sowohl der Antrag als auch die Ablehnung sind nach den meisten landesgesetzlichen Vorgaben schriftlich vorzunehmen. Die Gründe, weshalb ein Antrag abgelehnt werden kann, variieren je nach Bundesland.

Bewilligt der Arbeitgeber den Antrag hingegen, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bestätigung über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme auszuhändigen

Nachfolgend finden Sie für den Antragsprozess hilfreiche Informationen und passende Arbeitshilfen: gesetzliche Fristen, Musterformulare sowie Verlinkungen der offiziellen Infoseiten.

Einige Bundesländer stellen Vordrucke zur Verfügung, die aus ...

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