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Betriebsratsvergütung

Nicola Dienst
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Kurzbeschreibung

Häufig gestellte Fragen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern werden hier beantwortet. Zum Beispiel was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann oder wie oft eine Überprüfung der Vergütung stattfinden sollte.

Vorbemerkung

Zum 25.7.2024 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuerungen sollen zu mehr Transparenz bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern führen. Neu eingeführt wurden die Sätze 3-5 in § 37 BetrVG Abs. 4 sowie § 78 Satz 3 BetrVG.

Fragen und Antworten

1. Gelten die Regeln zur Betriebsratsvergütung nur für freigestellte Betriebsratsmitglieder?
Nein. Die Regelungen zur Betriebsratsvergütung insbesondere in § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG gelten für alle Vollmitglieder, unabhängig vom Umfang ihrer Freistellung.
2. Wie oft sollte eine Überprüfung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern stattfinden?
Regelmäßig. Spätestens, wenn sich etwas in der Vergleichsgruppe ändert. D.h. eine jährliche Prüfung ist nicht ausreichend. Dann würde eine Vergütungsanpassung gegebenenfalls zu spät erfolgen.
3. Was passiert mit der Vergütung nach Ablauf der Amtszeit, wenn ein Betriebsratsmitglied wieder auf die vorherige (niedrige) Position zurückkehrt, aber z.B. während der Amtszeit eine fiktive Beförderung mit entsprechend höherem Gehalt hatte?
Es bleibt bei der höheren Vergütung, auch wenn die Position nicht dem Gehalt entspricht.
4. Müssen im Rahmen der Vergleichsgruppe auch Tätigkeiten und neue Qualifikationen berücksichtigt werden, die das Betriebsratsmitglied in seiner Amtstätigkeit ausübt?
Besondere Leistungen des Betriebsratsmitglieds in seiner Amtsführung oder Fähigkeiten und Kenntnisse, die durch die Betriebsratstätigkeit erlangt wurden, müssen nicht berücksichtigt werden, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit stehen.
5. Ein Betriebsratsmitglied ist bereits seit 5 Jahren freigestellt und wäre mit Wahrscheinlichkeit bereits befördert worden. Gilt die ursprüngliche Vergleichsgruppe oder die hypothetische neue Gruppe?
Wenn sich herausstellt, dass eine Beförderung betriebsüblich gewesen wäre, würde es sich um eine fiktive Sonderkarriere handeln, weil ein Tätigkeitswechsel tatsächlich nicht stattfand. Die Vergleichsgruppe ist in diesem Fall nicht neu zu bilden; es gilt diejenige zum Zeitpunkt der Amtsübernahme.
6. Ein Betriebsratsmitglied hat vor seiner Amtstätigkeit über einen langen Zeitraum unterdurchschnittliche Leistung erbracht. Wie muss im Rahmen einer Vergütungsanpassung damit umgegangen werden?
Betriebsratsmitglieder mit unterdurchschnittlichen Leistungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme sind nur mit Arbeitnehmern, die ebenfalls unterdurchschnittliche Leistungen erbringen, vergleichbar. Rein theoretisch dürften demnach die Vergleichsgruppe und das Betriebsratsmitglied eher keine Gehaltserhöhung erhalten haben.
7. Gibt es ein gesetzliches Mindestgehalt, welches dem Betriebsrat zusteht?
Nein.
8. Wie verhält es sich, wenn Betriebsratsmitglieder Überstunden leisten?
Grundsätzlich müssen Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Ist dies aus betriebsbedingten Gründen während der Arbeitszeit nicht möglich, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts vor. Ist dieser Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen ausnahmsweise nicht möglich, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der Überstunden. Dabei handelt es sich allerdings um einen seltenen Ausnahmefall.
9. Was muss bei einer Betriebsvereinbarung zur Vergütung der Betriebsratsmitglieder beachtet werden?

Vereinbart werden kann insbesondere das Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer für Betriebsratsmitglieder. D.h. die Kriterien der Vergleichbarkeit, die Größe der Vergleichsgruppe und wie vorgegangen wird, wenn es keine vergleichbaren Mitarbeiter gibt, der Umgang mit Mehrarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen u.v.m.

Besteht eine Betriebsvereinbarung, ist eine Überprüfung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit möglich.[1]
[1]

Siehe: Betriebsvereinbarung, Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.

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