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Betriebsrat, Mitteilung zur Versetzung eines leitenden Angestellten

Stefan Geppert
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Kurzbeschreibung

Der Arbeitgeber soll dem Betriebsrat gemäß § 105 BetrVG eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten rechtzeitig mitteilen. Dieses Muster hilft bei der Formulierung des Mitteilungsschreibens im Falle einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Versetzung.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Der Arbeitgeber soll dem Betriebsrat gem. § 105 BetrVG eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung und damit auch die Versetzung eines leitenden Angestellten rechtzeitig mitteilen. Eine unterlassene Mitteilung hat aber keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Versetzung.

Bei leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG hat der Betriebsrat    kein Mitbestimmungsrecht und muss daher auch bei einer Versetzung nicht angehört werden. Aufgrund der Bedeutung von personellen Veränderungen für die Belegschaft besteht aber ein Informationsrecht des Betriebsrats, d. h. über die Versetzung eines leitenden Angestellten soll der Betriebsrat rechtzeitig informiert werden. Damit hat dieser die Möglichkeit, Bedenken gegen eine personelle Veränderung bei leitenden Angestellten geltend zu machen.

Für den Arbeitgeber besteht das in der Praxis nicht zu unterschätzende Risiko der Fehleinschätzung, ob es sich bei dem zu kündigenden Arbeitnehmer tatsächlich um einen leitenden Angestellten handelt. Für die Bewertung kommt es nicht auf eine Bezeichnung im Arbeitsvertrag über einen leitenden Status an. Entscheidend für die Beurteilung ist allein die objektive Rechtslage.

Wichtig

In Zweifelsfällen über den Status wird dringend empfohlen, vorsorglich das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG durchzuführen, da eine Bekanntgabe nach § 105 BetrVG nicht ohne Weiteres in eine Anhörung nach § 102 BetrVG umgedeutet werden kann.

Mustervorlage

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(Name des Arbeitgebers, Anschrift)

An den

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