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Bestellung des Verwalters (Beschlussvorlagen)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Mit diesem Beschluss bestellt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen neuen Verwalter und beauftragt den Vertreter der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter mit der Unterzeichnung des Verwaltervertrags.

  • Bestellung des Verwalters (einfach)
  • Bestellung des Verwalters (mit Einschränkung/Erweiterung gem. § 27 Abs. 2 WEG)
  • Bestellung des Verwalters bei mehreren Kandidaten
  • Beschlussergänzung: Ermächtigung zur Geltendmachung des Herausgabeanspruchs gegen die Vorverwaltung

Verwalterbestellung

Bei der Bestellung des Verwalters haben sich mit Inkrafttreten des WEMoG keine Änderungen gegenüber der alten Rechtslage ergeben:

  • Nach wie vor gilt nach § 26 Abs. 2 WEG die Bestellungshöchstdauer von 5 Jahren sowie eine auf 3 Jahre verkürzte Höchstdauer im Fall der Verwalterbestellung nach Begründung von Wohnungseigentum. Wird der Höchstbestellungszeitraum von 5 bzw. 3 Jahren überschritten, führt dies zur Teilnichtigkeit des Bestellungsbeschlusses hinsichtlich des Überschreitungszeitraums.[1] Im Übrigen bleibt der Beschluss gültig.
  • Unverändert ist die Wiederbestellung des Verwalters in beiden Fällen für jeweils wiederum maximal 5 Jahre möglich.
  • Nach wie vor kann der Beschluss über die Wiederbestellung nach der inhaltlich unveränderten Regelung des § 26 Abs. 2 Satz 2 WEG maximal ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums gefasst werden. Wird die Wiederbestellung des Verwalters entgegen den gesetzlichen Vorgaben länger als ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums vorgenommen, so ist der entsprechende Beschluss nichtig.[2]

Einschränkung oder Erweiterung der Rechte und Pflichten des Verwalters (Muster 2)

Sollen dem Verwalter im Vertrag weitergehende Rechte gemäß § 27 Abs. 2 WEG eingeräumt werden, bedarf dies ausdrücklicher Beschlussfassung. Nach vorerwähnter Bestimmung können die Wohnungseigentümer die Rec...

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