Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Beschluss-Sammlung (Wordvorlage)

Haufe Redaktion
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Vorlage zum Führen einer Beschluss-Sammlung einschließlich Beispielen.

  • Beschluss-Sammlung (ausgefülltes Beispiel)
  • Beschluss-Sammlung (Blanko-Vorlage)

Vorbemerkung

Gemäß § 24 Abs. 7 WEG ist eine Beschluss-Sammlung zu führen. In erster Linie ist es gemäß § 24 Abs. 8 WEG Aufgabe des Verwalters, diese Sammlung zu führen. Der Verwalter ist verpflichtet, die Beschlüsse sowie die Urteilsformeln wohnungseigentumsrechtlicher Verfahren unverzüglich in die Beschluss-Sammlung einzutragen – und zwar ihrem Wortlaut nach. Unverzüglich handelt der Verwalter dann, wenn er ohne schuldhaftes Zögern handelt. Soweit Beschlüsse auf einer abendlichen Eigentümerversammlung gefasst werden, dürften die entsprechenden Eintragungen auch noch am nächsten Morgen unverzüglich sein, nach Ablauf einer Woche ist dies jedenfalls nicht mehr der Fall. Die Urteilsformeln gerichtlicher Entscheidungen sollten möglichst am Tag der Zustellung eingetragen werden.

Beschluss-Sammlung (ausgefülltes Beispiel)

  • Musterdokument öffnen
Lfd. Nr. Beschlusswortlaut

Versammlung

(Art/Ort/Datum/TOP) bzw.

Umlaufbeschluss

(Datum der Verkündung)

Gerichtsentscheidung

(Tenor/Gericht/Datum/Az./Parteien)

Vermerke

angenommen/abgelehnt, bestandskräftig, aufgehoben, gelöscht, bedeutungslos/rechtskräftig)

Eintragungsvermerk

(Name des Verwalters bzw. Versammlungsleiters, Datum, Unterschrift)
17 "Die vom Verwalter erstellte und vorgelegte Jahresabrechnung sowie die zugehörenden Jahreseinzelabrechnungen für die Wirtschaftsperiode 1.1.2006 bis 31.12.2006 wird genehmigt." ordentliche Eigentümerversammlung vom 12.3.2007 Schildergasse 101a, 50667 Köln zu TOP 4  

angenommen

angefochten mit Klage vom 23.3.2007 vor dem AG Köln, 235 C 345/07, zugestellt am 8.4.2007

Verwalter (Name)

13.3.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Verwalter (Name)

8.4.2007 (Datum)

(Unterschrift)
18 "Die Wohnanlage wird mit einer Gegensprechanlage ausgest...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bundeswaldgesetz / §§ 39 - 40 Abschnitt V Ergänzende Vorschriften
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 35 - 55 Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
    0
  • Landeswaldgesetz Hamburg / Anlage 2 Beschilderung (§ 9 Abs. 1)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


Beschluss-Sammlung
Beschluss-Sammlung

Zusammenfassung Begriff Neben der Pflicht zur Erstellung der Versammlungsniederschrift, ist der Verwalter auch verpflichtet, eine Beschluss-Sammlung zu führen.[1] Das Führen der Beschluss-Sammlung ersetzt also nicht die Pflicht zur Erstellung der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren