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Berufsvalidierung, Informationsschreiben

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Kurzbeschreibung

Mit dieser Mustervorlage können Sie entweder einzelne oder alle Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Berufsvalidierung informieren.

  • Alternative 1: Informationsschreiben an alle Beschäftigten
  • Alternative 2: Informationsschreiben an einen einzelnen Beschäftigten

Vorbemerkung

Ab 2025 können sich Personen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ihre berufliche Handlungsfähigkeit anerkennen lassen, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Quereinsteiger sind.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch wenn eine Berufsvalidierung v.a. im Interesse und in der Verantwortung der Arbeitnehmer liegt, bringt sie auch Vorteile für Arbeitgeber: Diese erhalten eine objektive Einschätzung über die Berufskompetenz des Antragstellers. Auf dieser Basis kann der Beschäftigte dann gezielt weiterentwickelt werden. Das trägt sowohl zur Mitarbeiterbindung als auch zur Fachkräftesicherung bei und zeigt den Beschäftigten gegenüber Wertschätzung. In diesem Sinne können Arbeitgeber ihre Beschäftigten aktiv beim Verfahren unterstützen.

Alternative 1: Informationsschreiben an alle Beschäftigten

  • Musterdokument öffnen

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

seit 2025 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich berufliche Fähigkeiten anerkennen zu lassen. In einem Feststellungsverfahren können Personen ohne formalen Berufsabschluss einen Antrag stellen, um die beruflichen Kompetenzen am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (Referenzberuf) festzustellen und sich bescheinigen zu lassen.

Der Nachweis kann als Bestätigung der beruflichen Kompetenzen von einer offiziellen Stelle dienen. Zwar stellt eine erfolgreiche Validierung keinen formalen Berufsabschluss nach dem BBiG oder der HwO dar, jedoch können Beschäftigte dadurch Zugang zur fachlichen Ausbildereignung sowie zum Fortbildungsbereich bekommen.

Voraussetzungen für eine Berufsvalidier...

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