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Berücksichtigung des erhöhten KMU-Satzes von 35 % / Vorbemerkung

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Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.3.2025, 5 K 2302/24

Verfahren beim BFH: III R 24/25

Hinweis

Das FG Baden-Württemberg kommt mit Urteil vom 14.3.2025, 5 K 2302/24 zum gegenteiligen Ergebnis und vertritt die Auffassung, dass aus dem Sinn und Zweck der Forschungszulage zu schlussfolgern ist, dass der KMU-Fördersatz nur für Aufwendungen nach dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes heranzuziehen ist. Das Finanzgericht hat jedoch die Revision zugelassen. Über die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des erhöhten Bemessungssatzes für kleinere und mittlere Unternehmen nach der Neuregelung des FZulG durch das WtChancenG ist bisher, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. In der Literatur wird eine vom Urteil abweichende Meinung vertreten (vgl. Klaus Korn in Kölner Steuerdialog, kösdi, 8/2024, 23853 m. w. N.).

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