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Beitragsordnung, ausführlich

Stefan Wagner
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Kurzbeschreibung

Ordnung zur Regelung des Beitragswesens eines Vereins mit ausführlichen Bemerkungen zu den rechtlichen Grundlagen.

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I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ ... der Satzung in der Fassung vom ...

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am ... die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird gemäß § ... der Satzung auf der Homepage des Vereins bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Gleiches gilt bei Änderungen.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

    Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung. Die Gründe für die Antragstellung hat das Mitglied gegenüber dem Verein glaubhaft zu machen, i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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