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Beiträge zur Rentenversicherung (Selbstständige), freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

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Kurzbeschreibung

In der Übersicht werden die Beiträge der freiwillig Versicherten und die Beiträge der versicherungspflichtigen Selbstständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt. Es sind jeweils die Mindest- und Höchstbeiträge genannt.

  • Freiwilliger Beitrag
  • Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige/bundeseinheitlich
  • Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige/West
  • Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige/Ost
  • Mindestbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige
  • Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige

Freiwilliger Beitrag

  • Musterdokument öffnen

In der gesetzlichen Rentenversicherung können freiwillig Versicherte ihre Beiträge zwischen einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag errechnet sich aus der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (ab 1.1.2026: 603 EUR) und dem jeweils geltenden Beitragssatz. Der Höchstbeitrag ergibt sich aus einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der jeweils maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze.

Jahr/Zeitraum gezahlt Mindestbeitrag (Monat) Höchstbeitrag (Monat)
2026 im Jahr 2026 112,16 EUR 1.571,70 EUR
2025 im Jahr 2025 103,42 EUR 1.497,30 EUR
2024 im Jahr 2024 100,07 EUR 1.404,30 EUR
2023 im Jahr 2023 96,72 EUR 1.357,80 EUR
2022 im Jahr 2022 83,70 EUR 1.311,30 EUR
2021 im Jahr 2021 83,70 EUR 1.320,60 EUR
2020 im Jahr 2020 83,70 EUR 1.283,40 EUR
2019 im Jahr 2019 83,70 EUR 1.246,20 EUR
2018 im Jahr 2018 83,70 EUR 1.209,00 EUR
2017 im Jahr 2017 84,15 EUR 1.187,45 EUR
2016 im Jahr 2016 84,15 EUR 1.159,40 EUR
2015 im Jahr 2015 84,15 EUR 1.143,45 EUR
2014 im Jahr 2014 85,05 EUR 1.124,55 EUR
2013 1.1. bis 31.3.2014*
im Jahr 2013
85,05 EUR
85,05 EUR
1.096,20 EUR
1.096,20 EUR

* Freiwillige Beiträge können bis zum 31.3. des Folgejahres für das vergangene Jahr gezahlt werden. Ist de...

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Mindestbeitrag
Mindestbeitrag

Zusammenfassung Begriff Mindestbeitrag ist der Beitrag, der zu einem Sozialversicherungssystem mindestens zu zahlen ist, um einen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Allgemeinen wird als Mindestbeitrag ein freiwilliger Beitrag bezeichnet, den ein ...

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