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Baumbestand: Entfernen von Bäumen/Ersatzbepflanzung (Beschluss)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Die Wohnungseigentümer beschließen in der Eigentümerversammlung, dass bestimmte Bäume mangels Standsicherheit gefällt werden. Des Weiteren wird über eine Ersatzbepflanzung beschlossen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Stellen Bäume aufgrund fortgeschrittener Krankheit oder sonstiger Einflüsse (Sturm) eine Gefahr dar, müssen sie gefällt werden. Im Rahmen ordnungsgemäßer Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Entfernung der Bäume per Mehrheitsbeschluss zu regeln.

Der Komplex "Fällen von Bäumen" ist ein ständiger Streitpunkt in Wohnungseigentümergemeinschaften. Im Zuge der Jahre wachsen die anfänglich noch sehr kleinen Bäume zu stattlichen Exemplaren heran. Dies führt dann dazu, dass bestimmte Wohnungen kaum noch Tageslicht bekommen. Die hiervon betroffenen Eigentümer wünschen dann die Fällung dieser Bäume, was meist andere Eigentümer auf den Plan ruft und häufig nicht mit den jeweils gültigen Baumschutzsatzungen der Gemeinden vereinbar ist.

Als Kompromiss eignet sich oft ein fachgerechter Rückschnitt. Aber auch hier sollte der Verwalter darauf achten, dass er in dem Beschlussprotokoll genauestens festhält, welcher Baum, an welcher Stelle in welchem Grad zurückgeschnitten wird, um späteren Ärger zu vermeiden.

Fälle aus der Rechtsprechung:

Das Fällen eines Baums ist erforderlich, weil er nicht mehr standsicher ist.[1] Aufgrund des Anspruchs auf Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung, zu welcher auch die ordnungsgemäße Instandsetzung gehört, kann jeder Eigentümer verlangen, dass anstelle des entfernten Baums ein neuer gleichartiger Baum angepflanzt wird, wenn Gründe nicht ersichtlich sind, welche diese Neuanpflanzung für die übrigen Beteiligten als unzumutbar erscheinen lassen kö...

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