Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Archiv Mandanteninformation für Arbeitsrecht (Juli 2024)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Die Mandanteninformation für Arbeitsrecht fasst wesentliche Neuerungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht speziell für diese Kategorie zusammen.

  • Mandanteninformationen für Arbeitsrecht Juli 2024

Vorbemerkung

Hinweise zum Verwertungsrecht

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet. Hier können Sie aber unsere RSS-Feeds kostenlos mit Überschrift, Vorspann und Link auf den Originaltext integrieren.

Mandanteninformationen für Arbeitsrecht Juli 2024

  • Musterdokument öffnen

[Anrede]

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

[Einführung – Standard]

auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

  1. Keine unwirksame Betriebsratswahl wegen zu wenig Kandidaten

    Auch wenn sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für das Betriebsratsamt finden, ist eine Betriebsratswahl nicht direkt unwirksam. Bewerben sich weniger Mitarbeitende um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer Betriebsrat" gebildet werden.

    Hintergrund

    Der Arbeitgeber, der Träger einer Klinik, hielt im aktuellen Fall die im Frühjahr 2022 im Betrieb eingeleitete Betriebsratswahl für unwirksam. Der Grund: Es fanden sich nur 3 Kandidaten, die sich für das Amt als Betriebsrat zur Verfügung stellten. Diese 3 Mitarbeitenden wurden als Betriebsrat gewählt. Zu wenig, meinte der Arbeitgeber, da er i. d. R. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Bei dieser Betriebsgröße ist ein Betriebsrat vorgesehen, der aus 7 Mitgliedern besteht. Aus Sicht des Arbeitgebers war die Wahl von nur 3 Mitgliedern daher nichtig. Vor Gericht begehrte er die entsprechende Feststellung, was die Vorinstanzen jedoch anders sahen und die Betriebsratswahl für wirksam erklärten.

    Entscheidung

    Auch vor dem obersten Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte der Arbeitgeber mit seiner Auffassung. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Auch ein "kleinerer Betriebsrat" ist zulässig. Die Tatsache, dass sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, stehe der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen. Das Gericht argumentierte hier vor allem mit dem Willen des Gesetzgebers, der festgelegt habe, dass in Betrieben mit i. d. R. mindestens 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden können.

    Das Bundesarbeitsgericht nahm dabei eine Einschränkung vor. Es stellte fest, dass in der Situation, in der sich weniger Kandidaten als zu besetzende Betriebsratssitze finden, bei der Betriebsratsgröße auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe zurückgegangen werden müsse – und zwar nach Ansicht des Gerichts so lange, bis die Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern ausreiche, einen Betriebsrat mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern zu bilden.

  2. Kündigung wegen Verstoß gegen Kleidervorgaben wirksam?

    Ein Arbeitgeber darf Mitarbeitenden eine rote Hose als Schutzkleidung vorschreiben. Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, eine solche zu tragen, rechtfertigte seine Kündigung.

    Hintergrund

    Im entschiedenen Fall existierte eine Kleiderordnung im Betrieb. Diese sah vor, dass der Arbeitgeber Mitarbeitenden für die Bereiche Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung stellt. Der Arbeitnehmer war im Produktionsbereich tätig. Die vom Arbeitgeber vorgesehene rote Schutzhose trug er jahrelang, dann weigerte er sich. Nachdem er mehrfach in schwarzer Hose zur Arbeit gekommen war, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Kurz darauf folgte die zweite. Der Arbeitnehmer störte sich daran nicht. Er möge die rote Hose nicht, teilte er mit und kam weiterhin mit schwarzer Hose zur Arbeit. Daraufhin folgte die Kündigung, gegen die sich der Arbeiter vor dem Arbeitsgericht Solingen wehrte. Die Klage vor dem Arbeitsgericht blieb ohne Erfolg.

    Entscheidung

    Auch vor dem Landesarbeitsgericht unterlag der Mann mit seiner Kündigungsschutzklage. Das Gericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Der Arbeitgeber sei aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt gewesen, die Farbe Rot für die Arbeitshose vorzugeben. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betreffe die Sozialsphäre, daher reichten hier sachliche Gründe für die Rechtfertigung. Einen solchen Grund sah das Gericht zum einen im Sicherheitsaspekt. Anders als eine schwarze Hose erhöhe eine Hose in der der Signalfarbe Rot die Sichtbarkeit. Das sei sinnvoll, da der Mitarbeiter in einem Produktionsbereich arbeite, wo u. a. ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    665
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    403
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    343
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    336
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    320
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    303
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    297
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    271
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    259
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    254
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    216
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    203
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    190
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    190
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    184
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    184
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    179
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    178
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    177
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
LAG Baden-Württemberg: Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
Photo Taken In Hamburg, Germany
Bild: EyeEm

Der Nachweis des Zugangs rechtserheblicher Erklärungen stößt vor Gericht häufig auf Schwierigkeiten. Das Einschreiben bietet nur mit Auslieferungsbeleg einen Zugangsnachweis. Mehr Rechtssicherheit bietet die Zustellung durch Boten.


BAG-Beschluss: Betriebsrat darf auch weniger Mitglieder haben
Älterer Mitarbeiter zeigt jüngeren Mitarbeitenden etwas am Laptop
Bild: courtneyk/GettyImages

Auch wenn sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für das Betriebsratsamt finden, ist eine Betriebsratswahl nicht direkt unwirksam. Bewerben sich weniger Mitarbeitende um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer Betriebsrat" gebildet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


Haufe Shop: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierungen
Bild: Haufe Shop

Der Praxisleitfaden behandelt grunderwerbsteuerrechtliche Probleme sowohl beim klassischen Share-Deal (Anteilsverkauf) als auch bei einer Umwandlung oder Unternehmensumstrukturierung. Der systematische Aufbau des Buchs, viele Fallbeispiele und Grafiken ermöglichen eine schnelle Einarbeitung in die komplexen Regelungen. So vermeiden Sie im Tagesgeschäft grunderwerbsteuerliche Nachteile und erkennen vorhandene Gestaltungsspielräume!


Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile
Kanzleien im Arbeitsrecht 2024
Bild: Haufe Online Redaktion

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken den Veränderungen in der Arbeitswelt hinterher. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde zuletzt 1972 in größerem Umfang reformiert. Das Arbeitszeitgesetz stammt dem Jahr 1994. Die Verbandszugehörigkeit der Arbeitgeber sinkt, die Gewerkschaften verlieren Mitglieder, die Zahl der Betriebe mit Betriebsrat geht zurück. Wo mangels "Mitspieler" keine tariflichen und betrieblichen Lösungen mehr gefunden werden können, versucht der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen und erlässt Gesetz um Gesetz. Viele Fragestellungen lassen sich kaum noch lösen, ohne eine gute Beratung hinzuzuziehen. Die 14. Auflage dieses Kompendiums soll bei der Auswahl eines arbeitsrechtlichen Beraters behilflich sein.


Archiv Mandanteninformation... / Mandanteninformationen für Arbeitsrecht Juli 2024
Archiv Mandanteninformation... / Mandanteninformationen für Arbeitsrecht Juli 2024

Musterdokument öffnen [Anrede] Liebe Mandantin, lieber Mandant, [Einführung – Standard] auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren