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Arbeitszeitregelungen, Überblick / Übersicht

Nicola Dienst
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Stichwort Inhalt Weiterführende Informationen
4-Tage-Woche

Arbeitszeitmodell, bei dem die Wochenarbeitszeit bei gleichbleibendem oder angepasstem Gehalt gekürzt oder in Übereinstimmung mit § 3 ArbZG auf 4 Tage gelegt wird. Bei einer 40-Stunden-Woche kann der Arbeitnehmer an 4 Tagen in der Woche 10 Stunden arbeiten, während an 3 Tagen in der Woche nicht gearbeitet wird, ohne gegen das ArbZG zu verstoßen. Bei diesem Modell besteht jedoch das erhöhte Risiko, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten wird.

Eine solche Variante der 4-Tage-Woche kommt aufgrund der Begrenzungen des § 8 JArbSchG und § 4 MuSchG für Jugendliche und schwangere Arbeitnehmerinnen nicht in Betracht.

4-Tage-Woche, Lexikonstichwort

4-Tage-Woche, Betriebsvereinbarung

Teilzeitvereinbarung nach § 8 TzBfG

Teilzeitvereinbarung nach § 9a TzBfG (Brückenteilzeit)
Abrufarbeit Arbeitszeitmodell, bei dem die Arbeitsleistung an den Bedarf des Betriebs bzw. den Arbeitsanfall angepasst werden kann. Gesetzlich geregelt ist die Arbeit auf Abruf in § 12 TzBfG. Es muss eine Mindestdauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit vereinbart werden, die vom Arbeitgeber zu vergüten ist.

Abrufarbeit, Rahmenvereinbarung

Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf
Arbeitsbereitschaft Arbeitsbereitschaft ist nach der Definition des BAG eine "Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustande der Entspannung" und zählt als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG (BAG, Urteil v. 19.11.2014, 5 AZR 1101/12). Ein Arbeitnehmer ist arbeitsbereit, wenn er im Unternehmen anwesend ist, um für eventuelle Arbeitsleistungen bereit zu sein. Anders als im Bereitschaftsdienst hält sich der Arbeitnehmer selbstständig zum Dienst bereit und muss diesen nicht erst auf Aufforderung des Arbeitgebers aufnehmen.

Bereitschaftsdienst, Arbeits- und Rufber...

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