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Arbeitszeiterfassung

Nicola Dienst
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Kurzbeschreibung

FAQ zum Thema Arbeitszeiterfassung: Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeiterfassung insbesondere im Rahmen des BAG-Beschlusses v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21.

Vorbemerkung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zu diesem Thema Fragen und Antworten veröffentlicht: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Zudem wurde im April 2023 ein Vorschlag zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz veröffentlicht. Ob und wann eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Die hier aufgeführten häufig gestellten Einzelfragen haben die Ausführungen des BMAS mitberücksichtigt und geben die passenden Antworten mit an die Hand.

1. Rechtslage

1.1 Was genau regelt § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, nach welchem laut BAG die Verpflichtung zu einem Arbeitszeiterfassungssystem besteht? Und was bedeutet diese Vorschrift in unionsrechtskonformer Auslegung?

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sorgen. Das BAG versteht hierunter, bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm, die Verpflichtung zur Einführung eines Systems, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.[1]


Zum unionsrechtlichen Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 2019 im sogenannten "Stechuhrurteil" entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur Einrichtung eines...

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