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Arbeitsvertrag, befristet - mit Werkstudent (ohne Sachgrund)

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Kurzbeschreibung

Ein Student, der in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten möchte, ist als Werkstudent Arbeitnehmer und wird in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Dieses Muster bezieht sich auf einen Vertragsabschluss ohne Sachgrund, also auf eine zeitliche Befristung.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Ein Werkstudent soll im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags für begrenzte Zeit eingestellt werden. Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung auf eine Dauer von maximal 2 Jahren begrenzt. Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster dagegen für folgende Situationen:

  • Der Werkstudent soll zwar befristet, aber länger als 2 Jahre eingestellt werden. Außer bei neu gegründeten Unternehmen führt dann einer Befristung mit Sachgrund kein Weg daran vorbei.
  • Der Werkstudent soll als Elternzeitvertretung, Mutterschutzvertretung oder Pflegezeitvertretung eingestellt werden. Auch für Probearbeitsverhältnisse nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG gibt es spezielle Muster.
  • Der Werkstudent soll nur als Aushilfe als kurzfristige geringfügige Beschäftigung oder im Rahmen einer sonstigen geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) eingestellt werden.
  • Es soll ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden, d.h. der Betroffene soll als selbstständiger Dienstleister tätig werden.
  • Es soll ein Praktikant, Volontär oder Auszubildender eingestellt werden.

Arbeitsrechtliche Bewertung

Werkstudenten arbeiten primär aus ausbildungsfremden Gründen, d. h. sie arbeiten nicht um zu "lernen", sondern um zu "verdienen". Die Beschäftigung findet primär während der Semesterferien statt. Aber auch während der Vorlesungszeit werden Studenten regelmäßig in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen tätig, um durch selbstständige oder abhängige Arbeit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Abhängig beschäf...

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Werkstudent
Werkstudent

Zusammenfassung Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne ...

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