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Arbeitsunfälle im Verein

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Kurzbeschreibung

Diese Checkliste liefert schnellen Überblick bei Arbeitsunfällen im Verein

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Prüfungsfrage Persönliche Notizen [x]

1. Liegt ein "Unfall" vor?

Es muss sich dabei um ein von außen einwirkendes Schadensereignis handeln.
   

2. Liegt ein Personenschaden vor?

Um welche Person aus dem Verein handelt es sich?

  • "Normales" Mitglied
  • Person, die ein Satzungsamt des Vereins ausübt
  • Arbeitnehmer des Vereins
  • Ehrenamtlich Beschäftigter
   

3. Hat der Vorstand die Unfallmeldungen abgegeben bzw. veranlasst?

Es müssen drei Meldungen unterschieden werden

  1. Meldung des Vereins an die Unfallversicherung des Vereins
  2. Meldung des Vereins an die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  3. Meldungen des Verletzten an seine privaten Versicherungen
   

4. Steht der Unfall im Zusammenhang mit einer satzungsgemäßen Aufgabe der Tätigkeit?

Merke: Nur satzungsmäßige Tätigkeiten sind über den Verein versichert. Dazu gehört auch der Weg zum Verein und zur Wohnung zurück ( sog. Wegeunfall).
   

5. Hat ein Dritter den Unfall verschuldet verursacht?

Wenn dies der Fall sein sollte, kann es sich um einen Haftpflichtschaden handeln und ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten gegeben sein.
   

6. Wenn ein Mitglied des Vereins einen Unfall erleidet: in welchem Zusammenhang geschah der Unfall?

  • Wenn es sich um die originäre Vereinsbetätigung ( z.B. Sport) handelt, liegt kein Arbeitsunfall, sondern ein normaler "Sportunfall".
  • Wenn das Mitglied dagegen im Auftrag des Vereins wie ein Arbeitnehmer tätig geworden ist und dabei einen Unfall erleidet, kann ein Arbeitsunfall i.S.d. Gesetzes vorliegen.
  • Füllen Sie daher die Formulare zur Schadensmeldung an die Versicherungen sorgfältig aus.
   

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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