Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsschutz bei Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit

Joachim Schwede †
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Mit der zunehmenden Digitalisierung hat das Interesse der Arbeitnehmer an Tele- oder Homeoffice-Arbeitsplätzen zugenommen. Die Arbeitnehmer sind damit in der Lage, ihre Arbeit flexibel zu gestalten und somit die Herausforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen besser mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen. Die Muster-Betriebsvereinbarung schlägt arbeitsschutzrechtliche Regelungen für Homeoffice-Arbeitsplätze vor.

  • Betriebsvereinbarung

Vorbemerkung

Mobile Arbeit, Homeoffice und Telearbeit haben in Deutschland einen stark wachsenden Stellenwert eingenommen.

Mit dem "Betriebsräte-Modernisierungsgesetz"[1], wurde mobile Arbeit, insbesondere die Arbeit im Homeoffice erstmals stärker gesetzlich gefasst. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Hierzu zählt auch die arbeitsschutzrechtliche Beurteilung. Die Rechte der Betriebsräte im Hinblick auf mobile Arbeit wurden zu einem Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von regelmäßiger wie auch anlassbezogener mobiler Arbeit ausgebaut. Eine Vereinbarung der mobilen Arbeit auf betrieblicher Ebene ist danach im Interesse der Arbeitnehmer, weil diese einheitlich verbindliche und auf den Betrieb zugeschnittene Regeln zu mobiler Arbeit schafft. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die mit mobiler Arbeit verbundenen Gefahren zu reduzieren. Dazu gehöre z.B. auch die Entgrenzung von Arbeits- und Privatleben.

Unbestritten unterfallen Homeoffice-Arbeitsplätze aber auch weiterhin der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sieht in § 1 Abs. 4 eine Anwendung der Verordnung auf Telearbeitsplätze vor und definiert diese in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Detailliertere Rege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Stufenweise Wiedereingliederung / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
    7
  • Beitragsnachentrichtung / 3 Geringfügig Beschäftigte und rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    4
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG / 3.2 Pauschalbesteuerung durch Konzernarbeitgeber
    2
  • Albanien / 2.1 Entsendung
    1
  • Altersteilzeit / 4.6 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    1
  • Arbeitsförderung / 3.2 Maßnahmen zur Aktivierung/beruflichen Eingliederung
    1
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    1
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben / 4.3 Kürzung des Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG a. F.)
    1
  • Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizin ... / 2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15
    1
  • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / Zu § 3 Nr. 34a EStG
    1
  • Massenentlassung / Arbeitsrecht
    1
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG / Lohnsteuer
    1
  • Rabatt / 2.7 Lohnsteuerpauschalierung schließt Rabattregelung aus
    1
  • Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit
    1
  • Soldatengesetz / §§ 69 - 73 3. Heranziehungsverfahren
    1
  • Telekommunikationsleistungen / 7 Telefon und Internet als Werbungskosten
    1
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 1 Errichtung von Betriebs ... / 5.2 Ständige Beschäftigung im Betrieb
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten im Homeoffice erstellen
Rear view of female employee talk speak on video call on laptop with diverse colleagues at home offi
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz gilt auch für mobile Beschäftigte. Die Arbeit aus dem Homeoffice muss deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss technische, organisatorische und arbeitszeitliche Faktoren berücksichtigen. Doch wie gestaltet sich diese Pflicht, wenn der Arbeitgeber weniger Einfluss auf die Arbeitsumgebung hat?


Haufe Shop: Das Recruiting-Dilemma
Das Recruiting-Dilemma
Bild: Haufe Shop

Sven Gábor Jánszky stellt am Beispiel von zwei Personalleitern die Recruitingwelt der Zukunft vor. Beide gehen unterschiedliche Wege, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen und das Know-how von Mitarbeitern an das Unternehmen zu binden. Bei ihren fiktiven Gesprächen erarbeiten sie gemeinsam Lösungen zur Gewinnung hochqualifizierter Kräfte.


Arbeitsschutz bei Telearbei... / Betriebsvereinbarung
Arbeitsschutz bei Telearbei... / Betriebsvereinbarung

Musterdokument öffnen Zwischen der Fa. .................... , diese vertreten durch .................... und und dem Betriebsrat der Firma ...................., dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden .................... wird folgende ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren