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Aktivrente, Informationsschreiben für Mitarbeiter

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Kurzbeschreibung

Zum 1.1.2026 ist die sog. Aktivrente in Kraft getreten. Mitarbeiter, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können freiwillig im Ruhestand weiterarbeiten und dabei bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Mit diesem Schreiben können Sie Ihre Mitarbeiter über die Aktivrente informieren.

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Mustervorlage

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Aktivrente

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...................... ,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die ab 1.1.2026 eingeführte Aktivrente. Sie können damit, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963), bis zu 2.000 EUR im Monat (insgesamt 24.000 EUR im Jahr) steuerfrei hinzuverdienen. Es handelt sich dabei um einen Monatsbetrag, der nicht auf andere Monate übertragen werden kann, wenn er in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Einnahmen bleiben weiterhin sozialversicherungspflichtig. Daher müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Rentenbeiträge können freiwillig bezahlt werden. Wer mehr als 2.000 EUR hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag regulär Einkommensteuer bezahlen. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob Sie eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben.

Die Steuerbegünstigung ist nur auf laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit anwendbar. Sie wird neben dem Grundfreibetrag gewährt. Es gibt keinen steuererhöhenden Progressionsvorbehalt. Die Aktivrente hat somit keinen Einfluss auf den Steuersatz von evtl. vorhandenen anderen Einkünften. Wird bereits eine Altersrente ausbezahlt, wird diese wie bisher oberhalb des Grundfreibetrags mit dem persönl...

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