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Aktivrente / 2. Anspruchsvoraussetzungen und Freibetrag

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2.1 Wann ist die Regelaltersgrenze erreicht?
Die Aktivrente kann ab 1.1.2026 erstmals im Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 stufenweise auf 67 Jahre angehoben und liegt für Personen, die ab 1964 geboren sind, bei 67 Jahren.
             
  Geburtsdatum Vollendung des 66. Lebensjahres Anhebung der Regelaltersgrenze um Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird Aktivrente ab  
  10.10.1959 9.10.2025 + 2 Monate 31.12.2025 1.1.2026  
  1.11.1959 31.10.2025 + 2 Monate 31.12.2025 1.1.2026[1]  
  1.3.1960 28.2.2026 + 4 Monate 30.6.2026 1.7.2026[2]  
  2.8.1960 1.8.2026 + 4 Monate 31.12.2026 1.1.2027  
             
2.2 Für welche Einnahmen gilt die Aktivrente?

Die Steuerbegünstigung ist nur auf laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[3] anwendbar. Damit fallen auch sämtliche Sachbezüge, insbesondere der geldwerte Vorteil aus einem Firmenwagen, unter die Steuerbefreiung.

Folgende Einnahmen sind ausgeschlossen:

  • Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen[4]
  • Einnahmen in Form von Wartegeldern, Ruhegeldern, Witwen- und Waisengeldern sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen[5]
  • laufende Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung inklusive etwaiger Sonderzahlungen[6]
  • Leistungen wie Abfindungen, Nachzahlungen oder sonstige Leistungen aus dem ersten Dienstverhältnis, die für Zeiträume gewährt werden bzw. die in Zeiträumen erdient wurden, in denen nicht oder noch nicht sämtliche Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen.
2.3 Wann ist die Voraussetzung "RV-Beitrag gezahlt" erfüllt?

Die Aktivrente setzt voraus, dass der Arbeitgeber für den betreffenden Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse z...

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