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Abmahnung, Beschädigung eines Dienstwagens / Vorbemerkung

Dr. Carsten Teschner
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Beschädigung eines Dienstwagens als Fehlverhalten

Der Begriff Dienstwagen oder auch Firmenwagen bezeichnet die Überlassung eines PKWs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung gestatten, den Dienstwagen auch privat zu nutzen und dort sämtliche Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bezüglich des Dienstwagens regeln.

Typische Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem Dienstwagen sind Verstöße gegen die Dienstwagenvereinbarung, eine Beschädigung durch selbstverschuldeten Unfall, Verschmutzung oder falsche Betankung sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Wichtige Angaben für eine Abmahnung wegen Beschädigung eines Dienstwagens können dabei sein:

  • Datum und Uhrzeit der Beschädigung
  • Kennzeichen des Dienstwagens
  • Beschreibung der Ursache der Beschädigung (z. B. Abkommen von der Straße ohne Fremdeinfluss, Betankung mit Diesel statt Benzin)
  • Beschreibung der Beschädigung (z. B. Kratzer am Stoßfänger vorne rechts)
  • Schadenshöhe in Euro

Rechtsgrundlage der Pflichtverletzung

Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich für den Arbeitnehmer die Nebenpflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitnehmers, wozu u. a. auch der überlassene Dienstwagen gehört.

Zudem finden sich Regelungen zum Dienstwagen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Häufige Formulierungen dort sind: "Der Dienstwagen ist sorgsam zu behandeln und nach dem Serviceplan der Werkstatt vorzuführen." "Der Dienstwagen darf nur unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen genutzt werden."

Abmahnung oder Kündigung?

Bei Verstößen gegen die Dienstwagenvereinbarung kann der Arbeitnehmer abgemahnt und gekündigt werden. Bei Arbeitnehmern, deren Hauptleistungspflicht da...

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