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Abmahnung, Arbeitgeberbewertung mit Schmähkritik

Dr. Carsten Teschner
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Kurzbeschreibung

Beleidigende Äußerungen in Form von Schmähkritik im Arbeitsverhältnis oder in Bezug auf das Arbeitsverhältnis sind untersagt. Dieses Muster gibt den Rahmen für eine rechtssichere Abmahnung wegen einer unsachlichen Arbeitgeberbewertung auf einem Online-Portal in Form von Schmähkritik vor.

  • Abmahnung wegen Arbeitgeberbewertung in Form von Schmähkritik
  • Empfangsbestätigung

Vorbemerkung

Schmähkritik als Fehlverhalten

Beleidigende Äußerungen im Arbeitsverhältnis im oder im Bezug auf das Arbeitsverhältnis sind verboten. Abzugrenzen ist die Beleidigung jedoch von der auch im Betrieb geschützten Meinungsfreiheit. Grundsätzlich dürfen daher aktuelle und auch ehemalige Arbeitnehmer Kritik am Arbeitgeber äußern. Aus Ihrem Schutzbereich fallen jedoch unwahren Tatsachenbehauptungen sowie die sog. Schmähkritik. Eine solche liegt vor, wenn kein nachvollziehbarer Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung mehr besteht und es dem Äußernden nur darum geht, die betroffene Person zu verächtlichen und dazu insbesondere gesellschaftlich absolut missbilligte und tabuisierte Begriffe nutzt[1].

Wichtige Angaben für eine Abmahnung wegen Beleidigung oder Schmähkritik können sein:

  • Datum und Uhrzeit der Beleidigung
  • Bezeichnung Online-Portel oder Internetseite (z. B. www.stepstone.de)
  • Wortlaut der beleidigenden Äußerung oder Schmähkritik

Rechtsgrundlage der Pflichtverletzung

Beleidigende Äußerungen und Schmähkritik im Arbeitsverhältnis oder in Bezug auf das Arbeitsverhältnis sind allgemein untersagt. Die Zuwiderhandlung stellt zugleich eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Teilweise geht einer Beleidigung aber auch eine konkrete Weisung des Arbeitgebers voraus, dass beleidigende Äußerungen verboten sind.

Abmahnung oder Kündigung?

Beleidigungen und Schmähkritik müssen nicht geduldet werden und können zur orden...

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