Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit

Haufe Redaktion
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz

Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von 6 Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Es entsteht nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

Sachverhalt

Die Klägerin, die bis zum 31.7.2017 bei der Beklagten als Fachkraft in der Altenpflege beschäftigt war, war seit dem 7.2.2017 infolge eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Aufgrund der Erkrankung leistete die Beklagte bis einschließlich 20.3.2017 Entgeltfortzahlung. Danach bezog die Klägerin Krankengeld auf der Grundlage von Folgebescheinigungen ihrer Hausärzte. Diese hatten ihr zuletzt am 5.5.2017 eine bis einschließlich 18.5.2017 fortbestehende Arbeitsunfähigkeit attestiert. Am Tage darauf, dem 19.5.2017, unterzog sich die Klägerin wegen eines gynäkologischen Leidens einer seit Längerem geplanten Operation. Ihre Frauenärztin bescheinigte am 18.5.2017 als "Erstbescheinigung" eine Arbeitsunfähigkeit vom 19.5.2017 bis zum 16.6.2017 und durch Folgebescheinigung eine fortbestehende Arbeitsverhinderung bis 30.6.2017. Aufgrund von Urlaub und Überstundenausgleich erbrachte die Klägerin im Juli 2017 keine Arbeitsleistungen mehr. Sie begann eine Psychotherapie bei einem Neurologen.

Da die Klägerin in der Zeit vom 19.5. bis zum 29.6.2017 weder von der Beklagten Entgeltfortzahlung noch von ihrer Krankenkasse Krankengeld erhielt, verklagte sie ihre Arbeitgeberin für diesen Zeitraum auf Zahlung von 3.364,90 EUR brutto neb...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Altersgrenze für Piloten
    2
  • Altersgrenze für Piloten
    2
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Effizenz: Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Das Buch zeigt, wie bestehende Personalprozesse in der öffentlichen Verwaltung effizienter gestaltet werden können, um Ressourcen besser zu nutzen, die Leistungsfähigkeit zu steigern und unnötige Bürokratie abzubauen. Mit konkreten Empfehlungen und Best-Practice-Beispielen.


BAG 5 AZR 505/18
BAG 5 AZR 505/18

Entscheidungsstichwort (Thema) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Einheit des Verhinderungsfalls. Darlegungs- und Beweislast Leitsatz (amtlich) Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren