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Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung: Übertragung von ­Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige

Prof. Dr. Jutta Förster
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Leitsatz

1. Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des "Gesamtzieles" als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen.

2. Sieht ein vorab erstelltes Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises – oder gar der gesamte vereinbarte Betrag – unmittelbar als Schenkung von dem Veräußerer an den Erwerber zurückfließen, liegt in Höhe des zurückgeschenkten Betrags keine entgeltliche Übertragung vor.

3. Bei einer "teilentgeltlichen Betriebsaufgabe" sind die Grundsätze der sog. Einheitstheorie nicht anzuwenden.

 

Normenkette

§ 16 Abs. 3, § 17 EStG

 

Sachverhalt

E war Gesellschafter einer GmbH und zudem Eigentümer von Grundstücken, die er an die GmbH verpachtete. Um den Übergang seines in Ertrags- und Liquiditätsproblemen steckenden Unternehmens auf die Söhne J und M zu ermöglichen, wurde der folgende Plan entwickelt und mit den Banken abgestimmt:

E veräußerte die Grundstücke an eine aus J und M bestehende GbR zum Kaufpreis von 3 Mio. DM. Ihre Anteile am Kaufpreis überwiesen die Söhne am 22.12.1997 auf das Betriebskonto des E. Dieser wiederum überwies am selben Tag einen Teilbetrag des Kaufpreises i.H.v. 2,33 Mio. DM mit dem Vermerk "Gesellschaftereinlage zur Gutschrift als Kapitalrücklage" auf das Bankkonto der GmbH. Einen weiteren Teilbetrag von rd. 70.000 DM verwendete E, um Bankverbindlichkeiten seines Einzelunternehmens zu begleichen. Von dem restlichen Kaufpreis i.H.v. 600.000 DM überwies er – jeweils mit dem Vermerk "Schenkung" als Verwendungszweck versehen – einen Teilbetrag von 306.000 DM an se...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts Leitsatz ...

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