Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

Andreas Treiber
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber. Er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte.

 

Normenkette

§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 27 EEG 2009, § 3 Abs. 4, Abs. 6, Abs. 7 KWKG

 

Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt eine Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Das erzeugte Biogas wurde im Streitjahr (2008) zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion in einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk genutzt.

Der so produzierte Strom wurde überwiegend in das Stromnetz eingespeist und nach dem EEG 2004 i.d.F. vom 7.11.2006 vom Stromnetzbetreiber vergütet.

Die durch diesen Prozess ebenfalls erzeugte Wärme diente zu einem Teil dem Produktionsprozess. Den überwiegenden Teil der Wärme überließ die Klägerin im Streitjahr "kostenlos" dem Unternehmer A zur Trocknung von Holz in Containern sowie einer B-GbR, die damit ihre Spargelfelder beheizte.

Die Klägerin erhielt für den erzeugten Strom von ihrem Stromnetzbetreiber neben der Mindestvergütung (§ 8 Abs. 1 EEG 2004) den KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, weil es sich bei dem von ihr erzeugten Strom um Strom i.S.v. § 3 Abs. 4 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) i.d.F. vom 19.3.2002 (BGBl I 2002, 1092) handelte. Auch der KWK-Bonus wurde von dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt – FA) in die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Umsätze einbezogen.

Nach einer Außenprüfung ging das FA von einer unentgeltlichen Zuwendung der Wärme i.S.v. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an A und an B aus. Mangels eines Einkaufspreises setzte das FA als Bemessungsgrundlage die Selbstkosten an.

Das FG (Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.11.2013, 16 K 247/12, Haufe-Index 6528190) gab der Klage statt. Es nahm an, dass der KWK-Bonus Entgelt von Dritter Seite i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die an A und B abgegebene Wärme sei.

 

Entscheidung

Der BFH hob die Vorentscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an das FG zurück. Es liege eine unentgeltliche Wertabgabe (Entnahme i.S.d. § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG) vor. Im zweiten Rechtsgang sind vom FG noch Feststellungen zu deren Bemessungsgrundlage zu treffen.

 

Hinweis

1. Mit der Förderung erneuerbarer Energien durch das EEG treten umsatzsteuerrechtliche Fragen auf, die man zuvor so nicht kannte. Ein weiterer Aspekt ist durch das Besprechungsurteil höchstrichterlich geklärt worden: Welche Folgen hat es, wenn der Betreiber eines Blockheizkraftwerks (BHKW) seine Wärme "verschenkt", damit er seinen Strom teurer verkaufen kann?

2. Dazu kommt es, weil sich nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 die "Mindestvergütung" für Strom um den "KWK-Bonus" i.H.v. 2 Cent pro Kilowattstunde erhöhte, soweit es sich um "Strom i.S.v. § 3 Abs. 4 KWKG" handelte (und ein entsprechender qualifizierter Nachweis erbracht wurde). Zur Maximierung der Förderung muss wegen § 3 Abs. 4 KWKG möglichst viel "Nutzwärme" verbraucht, d.h. außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet werden (§ 3 Abs. 6 KWKG). Ob die Verwendung der Wärme durch den Unternehmer selbst oder durch Dritte erfolgt, ist für die Förderung ebenso unerheblich, wie die Frage, ob die Wärme unternehmerisch oder privat verwendet wird.

3. Umsatzsteuerrechtlich führt dies jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen:

a) Verwendet der Unternehmer die Wärme selbst für steuerpflichtige Ausgangsumsätze, verändert dies weder seinen Vorsteuerabzug noch ist eine Entnahme zu besteuern.

b) Verwendet er die Wärme ganz oder teilweise für vorsteuerabzugsschädliche Umsätze, ist sein Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen. Die Vorsteueraufteilung erfolgt nach einem (ggf. fiktiven) Umsatzschlüssel (vgl. BFH, Urteil vom 16.11.2016, V R 1/15, BFH/NV 2017, 413).

c) Nutzt der Betreiber die Wärme für eigene private Zwecke, liegt in der Verwendung der Wärme für den privaten Bedarf eine der Umsatzsteuer unterliegende Entnahme i.S.d. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG, wenn der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht hat (vgl. BFH, Urteil vom 12.12.2012, XI R 3/10, BFH/NV 2013, 661, BStBl II 2014, 809).

d) Gibt der Unternehmer die Wärme unentgeltlich an Dritte (Wärmenutzer) ab, liegt darin ebenfalls eine Entnahme, und zwar eine solche i.S.d. § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG, Art. 15, 16 MwStSystRL. Sie wird selbst dann besteuert, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgt. Dies ist zwar m.E. systematisch verfehlt, entspricht aber wohl der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 27.4.1999, C-48/97, Kuwait Petroleum, Haufe-Index 2148989, UVR 1999, 219, Rz. 22; EuGH, Urteil vom 30.9.2010, C-581/08, EMI Group, EU:C:2010:559, BFH/NV 2010, 2216, Rz. 51...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH Kommentierung: Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Biogas
Bild: Haufe Online Redaktion

Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt.


BMF: Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Money, Electricity, Consumption of electricity, Electrical socket, Concept
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung Stellung bezogen und umfangreiche Änderungen in Abschn. 2.5 UStAE vorgenommen.


Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
IFRS visuell
Bild: Haufe Shop

Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung;
Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung;

  BMF, Schreiben v. 31.03.2025, III C 2 - S 7124/00010/002/109, BStBl I 2025, 977 Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren