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Zufluss geldwerter Vorteil aus handelbaren Optionsrechten mit Optionsausübung

Prof. Dr. rer. pol. Claudia Rademacher-Gottwald
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Leitsatz

Bei der Gewährung von handelbaren oder nicht handelbaren Aktionenoptionsrechten anstelle von Barlohn stellen sich aus steuerlicher Sicht die Fragen nach dem Zuflusszeitpunkt (Entstehung der Lohnsteuer) und nach der Bewertung des Sachbezugs (Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer).

Der Besteuerungszeitpunkt von Arbeitslohn richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zuflusses (§ 38 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 11 EStG). Für den Zufluss kommt es darauf an, wann der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn erfüllt ist. Bei Sachbezügen ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums entscheidend. Wird Arbeitslohn in Form von Aktienoptionen gewährt, so ist der Zeitpunkt der Optionsausübung als Zuflusszeitpunkt anzusehen. Dieses gilt gleichermaßen für handelbare wie für nicht handelbare Optionsrechte. Da Sachbezüge mit dem Marktpreis, vermindert um die Aufwendungen des Arbeitnehmer, zu bewerten sind (§ 8 Abs. 2 EStG), bemisst sich die Lohnsteuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Kurswert im Zuflusszeitpunkt (Optionsausübung) und dem Preis, zu dem der Arbeitnehmer die Aktien erwerben kann.

 

Sachverhalt

Der Kläger war Arbeitnehmer einer inländischen GmbH, deren Konzern-Muttergesellschaft ihren Sitz im Ausland hatte. Er ging auf das Angebot der Konzern-Muttergesellschaft ein, an ihrem Stock Option Programm teilzunehmen, und erwarb handelbare Aktienoptionsrechte, deren Zeichnungsfrist am 1.4.2001 begann. Nach Beginn der Zeichnungsfrist waren die Optionen frei übertragbar. Die Zeichnungsfrist endete am 31.12.2004. Stillhalter war die Konzern-Muttergesellschaft. Das Finanzamt behandelte die Optionsrechte bereits im Zeitpunkt der Gewährung der Option als zugeflossenen Arbeitslohn. Die Bewertung erfolgte mit dem Eröffnungskurs der Aktie der Konzern-Muttergesellschaft v. ...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Zufluss geldwerter Vorteile aus handelbaren Optionsrechten mit Optionsausübung  Leitsatz (redaktionell) 1) Zuflusszeitpunkt des Arbeitslohns aus der Gewährung handelbarer Optionsrechte ist erst der Zeitpunkt der ...

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