Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gegenständen

Dr. Suse Martin
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

1. Ist ein Gegenstand sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (gemischte Nutzung), kann der Steuerpflichtige (Unternehmer) den Gegenstand

a) insgesamt seinem Unternehmen zuordnen,
b) ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder
c) ihn im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmensvermögen zuordnen (Zuordnungswahlrecht).

2. Die sofort bei Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung ist "zeitnah", d.h. bis spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren.

3. Keine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn die Zuordnungsentscheidung dem FA erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31.05. des Folgejahres) mitgeteilt wird.

 

Normenkette

§ 15 Abs. 1, Abs. 2, § 15a, § 16, § 18 UStG 1999, Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Art. 22 Abs. 4 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a der 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Der Kläger und seine Ehefrau errichteten zusammen ein Wohn- und Geschäftshaus auf ihrem (jeweils 50 %) Grundstück. Der Kläger nutzte 40 % für sein Unternehmen; den Rest bewohnten sie selbst. Das FG wies die Klage ab, weil die Klägerin die Zuordnung nicht rechtzeitig – bereits in ihrer Voranmeldung – erklärt habe (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.08.2009, 16 K 463/07, Haufe-Index 2255849, EFG 2009, 2058).

 

Entscheidung

Die Revision hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Im Streitfall kam als Dokumentation der Zuordnung nur die – erst nach dem 31.05. des Folgejahres abgegebene – Jahreserklärung in Betracht.

 

Hinweis

1. Die Entscheidung betrifft die (beabsichtigte) "gemischte Nutzung" eines Gegenstands, bei der der Unternehmer auch den privat genutzten Teil dem Unternehmen zuordnen und den Vorsteuerabzug erhalten kann. Aus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer folgt, dass die Zuordnungsentscheidung schon bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen ist.

2. Die Zuordnung für das Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Entscheidung des Unternehmers bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands. Indiz für die Zuordnung ist vor allem die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs, kann aber auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung sein. Gibt es keine Beweisanzeichen für eine Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden. Dass dagegen bei der Anschaffung eines ganz vom Unternehmen genutzten Gegenstands nicht von der Zuordnung auszugehen sein könnte, lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.

3. Wegen des (verfahrens- und materiellrechtlich) vorläufigen Charakters der USt-Voranmeldungen im Verhältnis zur Jahressteuerfestsetzung und weil nicht alle Unternehmer Voranmeldungen abgeben müssen, ist die allgemeine Abgabefrist für die USt-Jahreserklärung als noch zeitnahe Dokumentation vertretbar und praktikabel. Denn auch nach Art. 22 Abs. 6 Buchst. a der 6. EG-RL müssen in der "Erklärung" des Steuerpflichtigen alle Angaben enthalten sein, "die für etwaige Berichtigungen von Bedeutung sind". Darunter fällt auch die Dokumentation der bei Anschaffung oder Herstellung getroffenen Zuordnungsentscheidung, die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und ggf. für dessen Berichtigung ist. Bis zum 31. Mai des Folgejahres muss daher für das FA erkennbar sein, dass z.B. das Gebäude dem Unternehmen (ganz) zugeordnet wird.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 07.07.2011 – V R 42/09

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Vorsteuerabzug: Jedes Jahr aufs Neue: Zuordnungsentscheidung treffen und Vorsteuerabzug sichern
USt-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Rechner, Stift
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre ab 2018 wurden auf den 31.7. des Folgejahres verlängert. Diese Verlängerung greift auch für die Zuordnungsentscheidung der Unternehmer. 


BMF: Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
Modell-Haus Taschenrechner Geld im Hintergrund Wohngeld
Bild: Alexander Stein/Pixabay

Nachdem der BFH 2021 die bisher von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass bei sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gegenständen eine Dokumentation innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen gegenüber der Finanzverwaltung erfolgen muss, als zu eng angesehen hatte, passt die Finanzverwaltung jetzt den UStAE an.


Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem Gegenstand
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem Gegenstand

  Leitsatz Ist ein Gegenstand sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (gemischte Nutzung), kann der Steuerpflichtige (Unternehmer) den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, ihn in ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren