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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 2.3 Höhe und Umfang der Durchschnittssätze

Julia Bader
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Rz. 15

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die Höhe der jeweils auf die einzelnen Berufs- und Gewerbezweige anwendbaren Durchschnittssätze ist aus der Anlage zu § 70 UStDV ersichtlich. Die Anlage ist in zwei Abschnitte untergliedert.

Der Abschn. A enthält Durchschnittssätze, welche für sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmens gelten, die mit der jeweiligen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen (Vollpauschalierung). Weitere Vorsteuerbeträge hinsichtlich dieses Gewerbezweiges können nicht geltend gemacht werden (§ 70 Abs. 1 UStDV).

 

Rz. 16

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die Anlage A ist in folgende Berufs- bzw. Gewerbesparten aufgegliedert:

  • Handwerk,
  • Einzelhandel,
  • sonstige Gewerbebetriebe,
  • freie Berufe.

Innerhalb dieser Sparten werden verschiedene Tätigkeiten aufgeführt. Die Höhe der pauschalierten Vorsteuer ergibt sich durch die Anwendung des Pauschalierungssatzes, der unter der jeweiligen beruflichen- oder gewerblichen Tätigkeit aufgeführt ist, auf den Umsatz i. S. d. § 69 Abs. 2 UStDV.

 

Rz. 17

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

In Abschn. B sind die Tätigkeiten aufgeführt, für die die sog. Teilpauschalierung gilt. Bei Anwendung der Teilpauschalierung können neben der pauschalierten Vorsteuer, die nach den in Abschn. B vorgegebenen Durchschnittssätzen ermittelt wird, noch zusätzliche Vorsteuerbeträge abgezogen werden. Die zusätzlichen Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sind jedoch auf die in § 70 Abs. 2 UStDV genannten konkreten Fälle begrenzt. Im Einzelnen sind dies:

  • Vorsteuern für Gegenstände, die der Unternehmer zur Weiterveräußerung erworben oder eingeführt hat, einschließlich der Vorsteuerbeträge für Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten;
  • Vorsteuern für die Lieferung von Gebäuden, Grundstücken und Grundstücksteilen;
  • Vorsteuern für Ausbauten, Einbauten, Umbauten und In...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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