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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rüdiger Weimann
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Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Durch die Einführung einer Steuerlagerregelung in das deutsche Umsatzsteuerrecht wurden zum 01.01.2004 die steuerlichen Rahmenbedingungen der begünstigten Umsätze entscheidend geändert; der Wirtschaftsstandort Deutschland hat dadurch sicher an Interesse gewonnen. Zollrechtlich konnten Waren bereits für bestimmte Zeiträume unverzollt im Inland gelagert werden. Obwohl die MwStSystRL (davor 6. EG-RL) es den Mitgliedstaaten ermöglichte, auch für Zwecke der USt den grenzüberschreitenden Warenverkehr durch Einführung einer besonderen Lagerregelung zu erleichtern, sah das deutsche UStG diese Regelung bislang nicht vor. Während einige Mitgliedstaaten (z. B. die Niederlande) von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht hatten, wurde sie in Deutschland in den letzten Jahren vor der Einführung immer wieder neu diskutiert (vgl. Weimann, UVR 2000, 197). Strittig war insbesondere die Frage, welche Waren der Steuerlagerregelung unterliegen sollen. Während die meisten Bundesländer die Regelung auf die in der neuen Anlage 1 angeführten Gegenstände beschränken wollten, war diese Regelung den Küstenländern (Bremen, Hamburg) eigentlich zu eng. Nach mehreren divergierenden Gesetzesentwürfen konnten sich schließlich alle Beteiligten auf die Regelung im Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003, BGBl I 2003, 2645) einigen.

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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