Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Dr. Carina Koll, Dr. Robert Faltings
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Entstehung der Steuer

 

Rz. 1

Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückkaufvertrags[1] ist danach der für die Entstehung des Grunderwerbsteueranspruchs maßgebende Zeitpunkt. Das Rechtsgeschäft muss einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums begründen.[2]

 

Rz. 2

Neben Vorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG kommt die Auflassung ohne vorangegangenes Rechtsgeschäft als steuerbarer Vorgang in Betracht[3] oder die Eigentumsübertragung ohne Auflassung.[4] Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren entsteht die Steuer nicht erst mit dem Zuschlag, sondern bereits mit der Abgabe des Meistgebots.[5] Der Zwischenhandel mit Angeboten und Rechten führt beim Zwischenhändler zum grunderwerbsteuerbaren Durchgangserwerb und es fällt entweder gleichzeitig oder zeitversetzt Grunderwerbsteuer an.[6] Die Grunderwerbsteuer entsteht sofort bei wirksamer Verschaffung der Verwertungsbefugnis.[7] Die Rückdatierung eines Vertrages oder die Rückbeziehung der Wirksamkeitsfolgen haben für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht keine Bedeutung.[8]

 

Rz. 3

§ 14 GrEStG trifft eine Regelung zur Entstehung der Steuer in den (besonderen) Fällen, in denen die Wirksamkeit des Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist bzw. bei genehmigungsbedürftigen Erwerbsvorgängen von der Genehmigung. In diesen Fällen soll die Steuer erst mit dem Eintritt der Bedingung bzw. dem Vorliegen der Genehmigung entstehen, der Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuer also im Ergebnis hinausgeschoben werden. Rechtsvo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anhang 2: Verwaltungsanweisungen / 2.38 Übergangsregelung für Förderbetriebsstätten (§ 38 BsGaV)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.7.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2a ... / a) Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA und nationale Vorschriften
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.5 Unzulässigkeit der Vertretung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung / 1.1 Inhalt
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 369 Steuerstraftaten / 6.3 Objektiver Tatbestand
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / E. Feststellungserklärung
    1
  • Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung / 5.2 Haftung der EU-Staaten für legislatives Unrecht
    0
  • Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss / 3.4.2 Bilanzpolitik im Hinblick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 13 AStG Beteiligung an Kapitalanl ... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft
    0
  • Compliance-Gefährdungsanalyse: Risiken identifizieren, G ... / 3 Risikofragebögen und Aktionsplan zur Risikominimierung
    0
  • Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil (Er ... / 3. Insbesondere die Testamentsvollstreckung bei Vererbung eines Kommanditanteils an einen bereits an der KG beteiligten Gesellschafter
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.3 Begünstigte Anteilsveräußerungen und vergleichbare Vorgänge (§ 8b Abs 2 S 1 bis 3 KStG)
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise:
    0
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen / 3 Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG)
    0
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 1 Steuerberechtigte / 1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 31 Zuordnung der bei ... / 3.3.2 Zuordnung bei Verlustausgleich
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierungen
Bild: Haufe Shop

Der Praxisleitfaden behandelt grunderwerbsteuerrechtliche Probleme sowohl beim klassischen Share-Deal (Anteilsverkauf) als auch bei einer Umwandlung oder Unternehmensumstrukturierung. Der systematische Aufbau des Buchs, viele Fallbeispiele und Grafiken ermöglichen eine schnelle Einarbeitung in die komplexen Regelungen. So vermeiden Sie im Tagesgeschäft grunderwerbsteuerliche Nachteile und erkennen vorhandene Gestaltungsspielräume!


Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.1 Bedingung
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.1 Bedingung

  Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren