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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, KWG § 56 Bußgeldvorschriften

Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann
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Schrifttum

Bähre/Schneider, KWG-Kommentar, 3. Aufl., München 1986;

Boos/Fischer/Schulte-Mattler (Hrsg.), KWG, CRR-VO. Kommentar zu Kreditwesengesetz, VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und Ausführungsvorschriften, 5. Aufl., München 2016;

Erbs/Kohlhaas (Hrsg.), Strafrechtliche Nebengesetze. Loseblatt, Stand: 241. Erg.-Lfg., München 2022;

Fischer, Strafgesetzbuch. StGB mit Nebengesetzen, 68. Aufl., München 2021;

Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., München 2017;

Herresthal, Unionsrechtliche Vorgaben zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung, EuZW 2014, S. 497 ff.;

Hohnel, Kapitalmarktstrafrecht, München 2013;

Kohls, Bankrecht, 2. Aufl., München 1997;

Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Kommentar, 6. Aufl., München 2020;

Maunz/Dürig, Grundgesetz. Loseblattkommentar, 93. Erg.-Lfg. 2021, München;

Park, Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl., Baden-Baden 2019;

Reimer/Wilhelm, Aktuelle Entwicklungen des Finanztransfergeschäfts, BKR 2008, S. 234 ff.;

Schönke/Schröder (Hrsg.), Kommentar zum Strafgesetzbuch, 30. Aufl., München 2019.

(Rechtsstand: 31.03.2021)

A. Einführung

 

Tz. 1

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

Das KWG sichert die Funktionsfähigkeit des Bankwesens durch eine Kombination von präventivem und repressivem Risikomanagement (Kohls, Tz. 7). Zu den repressiven Maßnahmen gehört auch die Verhängung von Geldbußen nach § 56 KWG (Hohnel, 2013, § 56, Tz. 1 ff.; Graf u. a., 2017, § 56 Tz. 1–19).

B. Täterschaft

 

Tz. 2

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

Täter einer Ordnungswidrigkeit ist derjenige, der einer gesetzlichen oder durch Verwaltungsakt bestimmten Pflicht nicht nachkommt oder diese verletzt. Die Pflicht richtet sich sowohl an natürliche als auch juristische Personen. Das OWiG richtet sich im Grundsatz nur an schuldfähige natürliche Personen. Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Sinn de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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