Prof. Dr. Mathias Schaber
Schrifttum
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Rahmenregelung für den Umgang mit national systemrelevanten Banken, Oktober 2012;
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Global systemrelevante Banken: Aktualisierte Bewertungsmethodik und Anforderungen an die höhere Verlustabsorptionsfähigkeit, Juli 2013;
Beck/Samm/Kokemoor, Kreditwesengesetz mit CRR. Loseblattsammlung, Heidelberg, Stand: 209. Aktualisierung, Oktober 2019;
Deutsche Bundesbank, Die Umsetzung von Basel III in europäisches und nationales Recht, Monatsbericht Juni 2013, S. 57 ff.
(Rechtsstand: 01.01.2024)
A. Zusammenwirken der Kapitalpuffer
Tz. 1
Stand: 4/02 – 11/2024
§ 10h KWG setzt die Inhalte der Art. 131 Abs. 14 und 15 CRD um und regelt damit das Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken (vgl. § 10e KWG), für global systemrelevante Banken sowie für anderweitig systemrelevante Banken (vgl. § 10f; § 10g KWG; vgl. BT-Drucks. 17/13541, S. 16).
Tz. 2
Stand: 4/02 – 11/2024
Abs. 1 adressiert den Fall der gleichzeitigen Anordnung deckungsgleicher Kapitalpuffer für global und anderweitig systemrelevante Institute für eine Institutsgruppe (dieser Fall kann nur auf der konsolidierten Gruppenebene eintreten, andernfalls gilt § 10g Abs. 6 KWG). In diesem Fall zählt nur die höhere der beiden Anforderungen, da beide Instrumente dasselbe Risiko adressieren (vgl. BT-Drucks. 17/13541, S. 16).
Tz. 3
Stand: 4/02 – 11/2024
Abs. 2 wurde aufgrund der Vorgaben der CRD V durch das Risikoreduzierungsgesetz (BGBl. I 2020, S. 2773) neu gefasst. Da Kapitalpuffer für systemische Risiken nicht (mehr) angeordnet werden dürfen, um systemische oder makroprudenzielle Risiken zu vermindern oder abzuwehren, die durch die Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute oder für anderweitig systemrelevante Institute abgedeckt sind (vgl. § 10e Abs. 2 Satz 1 KWG), ist ein Kapitalpuffer...