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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, KWG § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung

Prof. Dr. Mathias Schaber
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Schrifttum

Beck/Samm/Kokemoor, Gesetz über das Kreditwesen, Kommentierung zu § 10 KWG, Stand: Dezember 2007;

Bellavite-Hövermann/Hintze/Luz/Scharpf, Handbuch Eigenmittel und Liquidität nach KWG, Stuttgart 2001;

BFA, Berichterstattung über die 254. Sitzung, Verhältnis zwischen Asset Quality Review und externer Rechnungslegung, FN-IDW 2014, S. 621 f.;

Deutsche Bundesbank, Erläuterungen zu den Meldungen gemäß Anlage 3 der SolvV, Entwurf, Stand: März 2008;

Isert/Schaber, Die Bilanzierung von Einlagen in Personenhandelsgesellschaften, Mezzanine-Kapital und anderen Finanzinstrumenten. Ein Vergleich zwischen IAS 32 (rev. 1998) und IAS 32 (rev. 2003), DStR 2005, S. 2050 ff. und S. 2097 ff.;

Isert/Schaber, Zur Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach IAS 32 (rev. 2003), KoR 2005, S. 299 ff. und S. 357 ff.;

Mielk, Die Neufassung des § 10 KWG durch die 7. KWG-Novelle, WM 2007, S. 52 ff.;

Schwennicke/Auerbach (Hrsg.), Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Kommentar, 4. Aufl., München 2021.

(Rechtsstand: 01.01.2024)

A. Überblick

 

Tz. 1

Stand: 4/02 – 11/2024

§ 10 KWG aF. wurde durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz v. 28.08.2013 (BGBl. I 2013, S. 3395) weitgehend "entkernt" und auf sieben Absätze reduziert (vgl. BT-Drucks. 17/10974, S. 76). Dies war erforderlich, weil sich die Vorgaben zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, insbesondere die Definition der bankaufsichtlich anerkannten Eigenmittel, nunmehr größtenteils unmittelbar aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 v. 26.06.2013 über Aufsichts­anforderungen an Kreditinstitute (CRR) ergeben. Die Vorgaben der Richtlinie 2013/36/EU v. 26.06.2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten (CRD) z...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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