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Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf vorbehaltenes Nießbrauchsrecht als freigebige Zuwendung

Karl Rainer Kilches
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Leitsatz

1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen.

2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts – sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten – ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.

 

Normenkette

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG , § 25 Abs. 1 ErbStG

 

Sachverhalt

Der Kläger erhielt zunächst im Jahr 1985 von seinem Onkel einen Geschäftsanteil an einer GmbH geschenkt, der damals noch zugunsten eines 1986 verstorbenen Dritten mit einem Nießbrauchsrecht belastet war. Der Kläger musste dieses Nießbrauchsrecht übernehmen und zusätzlich dem Onkel unter der aufschiebenden Bedingung des Ablebens des Dritten ein gleiches Nießbrauchsrecht einräumen.

1991 verkauften der Kläger und die anderen Gesellschafter der GmbH – darunter nach wie vor der Onkel – ihre Geschäftsanteile an der GmbH "frei von Rechten". Das FA sah darin einen Nießbrauchsverzicht des Onkels zugunsten des Klägers und setzte dafür Schenkungsteuer fest.

Einspruch, Klage und Revision, mit denen der Kläger geltend gemacht hatte, § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG stehe der Besteuerung des Wegfalls des Nießbrauchsrechts des Onkels entgegen, blieben ohne Erfolg.

 

Entscheidung

Auch der BFH behandelte den Nießbrauchsverzicht des Onkels als freigiebige Zuwendung an den Kläger, weil ihm ermöglicht worden ist, seinen Geschäftsanteil unbelastet zu veräußer...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht Leitsatz (amtlich) 1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ...

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