Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Vorlagen an den EuGH zur Entnahme-Besteuerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw, für den Reparaturleistungen mit Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurden

Dr. jur. Wilfried Wagner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Nach Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der MWSt-Richtlinie 77/388/EWG (6. RL) wird einer → Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt die Entnahme (→ Entnahmen ) eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben (→ Vorsteuerabzug ).

Über die Bedeutung dieser Besteuerungsvoraussetzung besteht in der deutschen Besteuerungspraxis nach wie vor keine Klarheit. Hauptanwendungsfall ist die Entnahme des von Privat (ohne Vorsteuerabzugsrecht ) erworbenen Betriebs-Pkw, an dem der Unternehmer Erneuerungs- und Reparaturleistungen aller Art mit Vorsteuerabzugsrecht ausführen ließ. Nach dem BMF-Schreiben v. 13. 5. 1994 (BStBl 1994 I S. 298) konnte insoweit „aus Vereinfachungsgründen” i. d. R. unterstellt werden, dass bei Aufwendungen für Verbesserungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten, die 20% der ursprünglichen → Anschaffungskosten für den Gegenstand übersteigen, „Bestandteile in den Gegenstand eingegangen sind”. Der BFH (Urteil v. 30. 3. 1995, VI R 65/93 UR 1995 S. 340) hatte hingegen entschieden, dass sog. → Erhaltungsaufwand nicht den „Gegenstand oder seine Bestandteile” berühre. In einem neuen BMF-Schreiben v. 8.6. 1999 (BStBl 1999 I S. 581) – jetzt zu dem ab 1. 4. 1999 geltenden § 3 Abs. 1b UStG – ist die frühere Vereinfachungsregelung nicht mehr enthalten.

Mangels bisheriger Auslegung der Richtlinienbestimmung durch den (dafür zuständigen) EuGH ist fraglich, ob nachträgliche Reparaturleistungen (aller Art) mit → Vorsteuerabzug das Besteuerungsverbot der Entnahme des ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gegenstands überhaupt berühren oder ganz oder teilweise beseitigen können, ob also auch Reparaturen, die z. B. nicht zum Austaus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    BFH V R 106/98
    BFH V R 106/98

      Entscheidungsstichwort (Thema) Besteuerung der Entnahme von Gegenständen, deren "Bestandteile" zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben  Leitsatz (amtlich) Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Nach Art. 5 Abs. 6 Satz 1 ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren