Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

Prof. Dr. Stefan Schneider
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl I 2014, 75, Anlage 1 ersetzt BMF-Schreiben vom 15.2.2010, BStBl I 2010, 140, Anlage 1).

 

Normenkette

§ 35a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 EStG

 

Sachverhalt

K ließ 2012 ihre Hauskatze von der "Tier- und Wohnungsbetreuung A" in ihrer Wohnung einige Wochen betreuen, zahlte dafür 300 EUR und machte dafür die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend. Das FA lehnte das mit Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 10.1.2014 (BStBl I 2014, 75) ab, weil danach Tierbetreuungskosten nicht unter die Steuerermäßigung fielen. Das FG Düsseldorf (Urteil vom 4.2.2015, 15 K 1779/14 E, Haufe-Index 8383713, EFG 2015, 650) gab K’s Klage statt.

 

Entscheidung

Der BFH bestätigte, wie in den Praxis-Hinweisen näher erläutert, die Entscheidung des FG.

 

Hinweis

1.§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG gibt dem Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in dessen Haushalt erbracht werden. Begünstigungsgegenstand ist die "haushaltsnahe Dienstleistung"; die ist allerdings gesetzlich nicht näher definiert. Die Rechtsprechung hat dieses Tatbestandsmerkmal dahingehend konkretisiert, dass die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Dementsprechend erfasst der Subventionstatbestand also insbesondere hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder durch dort typischerweise Beschäftigte erledigt werden. Das wurde zuletzt etwa entschieden anlässlich der Frage, ob auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann. Der Lohnsteuersenat hatte das bejaht, weil es sich bei der Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Gehwegen um Tätigkeiten handelt, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH, Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147; BFH/PR 2014, 307). Allgemein gehören zu diesen Tätigkeiten das Einkaufen, das Kochen, die Wäschepflege, die Reinigung und Pflege der Räume, des Gartens und auch die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen. Das war auch das Verständnis des Gesetzgebers (BT-Drucks. 15/91, 19). Das Gesetz enthält aber keinen Subventionskatalog und auch die Gesetzesbegründung einschließlich mittlerweile vorgenommener Gesetzesänderungen sind unergiebig. Das zeigt etwa der Umstand, dass bis 2005 zwar einfache, nicht aber qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählten (z.B. BFH, Urteil vom 29.1.2009, VI R 28/08, BFH/NV 2009, 823, BFH/PR 2009, 212), diese Handwerkerleistungen aber ab 2006 einheitlich durch § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. erfasst werden, jedoch die haushaltsnahen Dienstleistungen dort wieder nicht weiter konkretisiert wurden. Die 2006 auf handwerkliche Tätigkeiten ausgedehnte Steuerermäßigung in Form der Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten an Grundstücken, z.B. Garten- und Wegebauarbeiten (BT-Drucks. 16/643, 10, und BT-Drucks. 16/753, 11), begrenzten den Tatbestand haushaltsnaher Dienstleistungen jedenfalls nicht.

2. Dementsprechend folgte hier der BFH dem FG darin, dass die Versorgung und Betreuung von Haustieren nicht aus der Steuerermäßigung ausgenommen ist. Denn auch für die mit der Haustierpflege regelmäßig verbundenen Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder damit zusammenhängende Reinigungsarbeiten werden ebenso typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt.

3. Beachten Sie: Es bleibt abzuwarten, inwieweit das dieser Rechtsprechung widersprechende BMF-Schreiben zu § 35a EStG (BStBl I 2014, 75, Rz. 7 mit Anlage 1) aktualisiert wird. Das BMF hatte seine Auffassung zur Behandlung von Schornsteinfegerleistungen, soweit es die Mess- und Überprüfungsarbeiten und die Feuerstättenschau anbelangt, angesichts des Urteils des BFH vom 6.11.2014 (VI R 1/13, BFH/NV 2015, 400, BFH/PR 2015, 127) geändert; insoweit ist das o.g. BMF-Schreiben nicht mehr anzuwenden.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 3.9.2015 – VI R 13/15

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


BFH VI R 13/15
BFH VI R 13/15

  Entscheidungsstichwort (Thema) Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung  Leitsatz (amtlich) Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren