Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Vermietung eines Anteils an unternehmerisch tätigen Miteigentümer

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Stellt eine aus 2 Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein.

 

Sachverhalt

Die Ehefrau errichtete mit ihrem unternehmerisch tätigen Ehemann ein gemischt-ge­nutztes Gebäude auf einem den Ehegatten je zur Hälfte gehörenden Grundstück. Das Gebäude wurde teils vom Ehemann eigenunternehmerisch genutzt, teils zu eigenen Wohnzwecken der Ehegatten. Die Ehefrau vermietete ihren hälftigen Miteigentumsanteil steuerpflichtig an ihren Ehemann und machte aus den anteiligen Baukosten den Vorsteuerabzug geltend (der Ehemann machte aus seinem Miteigentumsanteil – vergebens – den Vorsteuerabzug geltend, vgl. BFH, Urteil v. 7.7.2011, V R 42/09).

Der BFH versagte der Ehefrau den Vorsteuerabzug. Mit der zivilrechtlichen Vermietung des Miteigentumsanteils an ihren Ehemann kann die Ehefrau nicht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne wirtschaftlich (unternehmerisch) tätig sein. Bei einer Miteigentümergemeinschaft werden die auf ein Arbeitszimmer entfallenden Räumlichkeiten an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer bis zur Höhe seines Miteigentumsanteils geliefert (vgl. EuGH, Urteil v. 21.4.2005, Rs. C-25/03). Sie können daher insoweit nicht mehr Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein.

 

Hinweis

In der Praxis ist der Vorsteuerabzug aus dem durch den Ehegatten unternehmerisch genutzten Gebäudeteil problemlos erreichbar, wenn die Miteigentümergemeinschaft (Ehegatten) dem Ehemann die Betriebsräume im Rahmen einer Option nach § 9 UStGsteuerpflichtig vermietet; ggf. erhält die Miteigentümerge­meinschaft als Unternehmer den Vorsteuerabzug. Ohne Vermietung durch die Ehegatten könnte auch der unternehmerisch tätige Ehemann als "Leistungsempfänger" den direkten Vorsteuerabzug aus den von ihm unternehmerisch genutzten Gebäudeteil vornehmen; insoweit ist der Vorsteuerabzug jedoch auf die Höhe seines Miteigentumsanteil begrenzt (vgl. Abschn. 15.2. Abs. 16 S. 11 UStAE). Im Urteilsfall war sein Miteigentumsanteil 50 % und die betrieblich genutzten Räume nur 41 %, sodass der Ehemann den vollen Vorsteuerabzug erhalten hätte. Auch in den letzteren Gestalungen ist es jedoch zwingend erforderlich, dass das Gebäude zeitnah dem Unternehmen des Vermieters zugeordnet wird (vgl. BFH, Urteil v. 7.7.2011, V R 42/09).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil v. 7.7.2011, V R 41/09.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Smartsteuer
Semigator Enterprise
Schäffer-Poeschel
Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group
Karriere in der Haufe Group
Haufe RSS Feeds
FAQ
Mediadaten
Presse
Newsletter
Sitemap
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren