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Verlust des Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers keine Arbeitslohnrückzahlung

Dipl.-Finw. (FH) Walter Niermann
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Leitsatz

Der Verlust des durch eine Direktversicherung eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers löst keine lohnsteuerrechtlichen Folgen aus. Das folgt aus den Besonderheiten der Insolvenzsicherung nach § 7 BetrAVG.

 

Sachverhalt

Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Abschluss von Direktversicherungen gewährt und die Versicherungsbeiträge mit 20 % pauschaliert. Im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatten fast sämtliche Arbeitnehmer bereits einen unverfallbaren Versicherungsanspruch erworben.

Nachdem der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen hatte, zahlte die Direktversicherung 776 778 EUR an den Insolvenzverwalter aus. Davon entfielen 30 420 EUR auf verfallbare Ansprüche. Im Hinblick auf diese Rückzahlung machte der Insolvenzverwalter einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch von 155 355 EUR geltend. Das Finanzamt berücksichtigte einen Erstattungsanspruch nur insoweit, als verfallbare Ansprüche betroffen waren. Der BFH gab dem Finanzamt Recht.

 

Hinweis

Durch das Betriebsrentengesetz werden die Ansprüche der durch eine Versorgungszusage des Arbeitgebers begünstigten Arbeitnehmer bei einer insolvenzbedingten Zahlungsunfähigkeit durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung geschützt. Zwar gehen den Arbeitnehmern aufgrund des Widerrufs der Bezugsrechte durch den Insolvenzverwalter die Deckungsmittel aus der Versicherung verloren. Dieser Verlust wird jedoch durch den gesetzlichen Insolvenzschutz kompensiert. Der Anspruch gegen den PSV tritt an die Stelle des ursprünglichen Anspruchs. Da sich der Umfang der gesicherten Leistungsanwartschaften prinzipiell nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers richtet, liegt wirtschaftlich betrachtet kein Verlust der Versorgungsanwartschaf...

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