Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verlängerung der Übergangsfrist bei Leistungsbezug für nichtwirtschaftliche Zwecke (zu § 15 Abs. 1 UStG)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Kommentar

Das BMF hatte am 2.1.2012 in einem umfangreichen Schreiben zu den durch die Rechtsprechung des EuGH[1] und des BFH[2] veränderten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hatte es allerdings nicht beanstandet, wenn die Unternehmer für alle vor dem 31.3.2012 bezogenen Leistungen den Vorsteuerabzug noch nach den bisherigen Regelungen beurteilten. Jetzt hat sie – nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung – diese Übergangsfrist verlängert und beanstandet es nicht, wenn für alle Eingangsleistungen, die vor dem 31.12.2012 bezogen werden, die Vorsteuerabzugsberechtigung noch nach den bisherigen Grundsätzen beurteilt wird.

Praxis-Tipp

Die Finanzverwaltung hatte schon in dem Schreiben v. 2.1.2012 eine etwas merkwürdige zeitliche Festlegung getroffen, die auch bei der Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung wiederholt wird. Es ist nicht einsichtig, warum die Nichtbeanstandung nur für alle Eingangsleistungen vor dem 31.12.2012 gilt und nicht für alle Eingangsleistungen bis zum 31.12.2012.

Die neue Sichtweise bei der Beurteilung des Vorsteuerabzugs betrifft insbesondere die folgenden Fälle:

  • Der Unternehmer hat nur einen anteiligen Vorsteuerabzug, wenn er Leistungen bezieht, die er für unternehmerische Zwecke und für nichtwirtschaftliche Zwecke bezieht.
  • Ein Vorsteuerabzug scheidet dann aus, wenn Leistungen bezogen werden, die unmittelbar für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b oder Abs. 9a UStG verwendet werden sollen.
  • Die Finanzverwaltung lässt aus Billigkeitsgründen eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu, wenn der Unternehmer wegen einer auch nichtwirtschaftlichen Verwendung beim Leistungsbezug nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen war, sich dann aber später der Umfang der unternehmerischen Nutzung erhöht hat.
Wichtig

Grundsätzlich können diese Regelungen für alle noch offenen Fälle angewendet werden, soweit nicht von der Nichtbeanstandungsregelung Gebrauch gemacht wird.

Konsequenzen für die Praxis

Die neue Sichtweise bei der Vorsteuerabzugsberechtigung führt insbesondere bei Vereinen, Verbänden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die neben einer unternehmerischen Sphäre auch einen nichtwirtschaftlichen Bereich unterhalten, zu erheblichen Abgrenzungsproblemen. Bei Leistungsbezug muss – ggf. anhand der Verwendungsabsicht – festgelegt werden, in welchem Umfang die bezogene Leistung für unternehmerische Zwecke verwendet werden soll. Insoweit ist die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zu begrüßen, um den davon betroffenen Unternehmen die Anpassung zu erleichtern.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 24.4.2012, IV D 2 – S 7300/11/10002, BStBl 2012 I

[1] EuGH, Urteil v. 12.2.2009, C-515/07 (VNLTO), BFH/NV 2009 S. 682.
[2] BFH, Urteil v. 9.12.2010, V R 17/10, BFH/NV 2011 S. 717; BFH, Urteil v. 13.1.2011, V R 12/08, BFH/NV 2011 S. 721 sowie BFH, Urteil v. 3.3.2011, V R 23/10, BFH/NV 2011 S. 1261.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Umsatzsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Smartsteuer
Semigator Enterprise
Schäffer-Poeschel
Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group
Karriere in der Haufe Group
Haufe RSS Feeds
FAQ
Mediadaten
Presse
Newsletter
Sitemap
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren