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Verkürzung der Vertragslaufzeit bei sachgrundloser Befristung

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Amtl. Leitsatz

Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags verkürzt wird, bedarf eines sachlichen Grundes gem. § 14 Abs. 1 TzBfG.

Sachverhalt

Die Beklagte, eine Organisation, die im Wesentlichen Projekte der internationalen Zusammenarbeit für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchführt, schloss mit dem Kläger am 18.6.2012 einen für die Zeit vom 15.7.2012 bis zum 31.7.2014 befristeten Arbeitsvertrag. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme fanden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des "Manteltarifvertrags für die bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH beschäftigten Mitarbeiter/-innen" vom 2.12.2008 (MTV) Anwendung, nach dessen § 2 Nr. 2 MTV es zulässig ist, gem. § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zu 4 Jahre bei 3-maliger Verlängerung zu befristen. Am 13.12.2012 trafen die Parteien unter der Überschrift "Arbeitsvertrag auf Zeit – Änderung der Vertragslaufzeit" eine Vereinbarung, wonach der Kläger nunmehr nur bis zum 31.7.2013 beschäftigt werden sollte. Gegen diese (vorzeitige) Beendigung erhob der Kläger Klage. Er ist der Auffassung, die Befristung sei unwirksam, weil sie nicht durch einen Sachgrund gerechtfertigt und eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ausgeschlossen sei; denn danach sei lediglich die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgrund zulässig, nicht jedoch dessen Verkürzung. Die Beklagte brachte dagegen vor, die Befristung sei zulässig, da mit ihr die Höchstbefristungsdauer nicht überschritten worden sei. § 14 Abs. 2 TzBfG verbiete die Verkürzung der Vertragslaufzeit nicht. Zudem sei das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht verletzt, da lediglic...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Sachgrundlose Befristung. Verkürzung der Vertragslaufzeit. Abgrenzung Befristung/ Aufhebungsvereinbarung Leitsatz (amtlich) Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 TzBfG ...

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