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Verfall von Knock-out-Produkten

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert. ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt.

 

Normenkette

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger erwarb im Streitjahr (2006) Knock-out-Optionen, die wertlos wurden, als der Basiswert eine bestimmte Knock-out-Schwelle berührte oder unterschritt. Der Kläger begehrte den Abzug der Anschaffungskosten für die Optionen als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. FA und FG (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.5.2014, 12 K 421/13, Haufe-Index 7202844, EFG 2014, 2037) lehnten dies ab.

 

Entscheidung

Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.

 

Hinweis

Die Entscheidung ist zum alten Recht (vor Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009) ergangen. Sie betrifft das Streitjahr 2006. Der BFH hat eine Änderung seiner stark kritisierten Rechtsprechung für die alte Rechtslage abgelehnt. Aus den Hinweisen im Urteil ergibt sich, dass er eine andere Entscheidung unter der neuen Rechtslage nicht ausschließt.

1. Der Erwerb einer Option führt nur dann zu einem Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn die Option binnen Jahresfrist ausgeübt oder veräußert wird oder wenn es zu einem anderen steuerlich erheblichen Beendigungstatbestand kommt. Das ist insbesondere der Fall, wenn (anstelle des Basisgeschäfts) der Differenzausgleich vorgenommen wird.

2. Dem hat der BFH das Verfallenlassen einer ­Option (Nichtausübung) gleichgestellt. Dadurch werde ein negativer Differenzausgleich vermieden. Das Gesetz erfasse nicht nur den positiven, sondern auch den negativen Differenzausgleich. Ein wirtschaftlich sinnloses Verhalten könne vom Steuerpflichtigen nicht verlangt werden (BFH, Urteil vom 26...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Verfall von Knock-out-Produkten Leitsatz (amtlich) Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert, ist der Tatbestand ...

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