Leitsatz
Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird.
Normenkette
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6, § 3c UStG
Sachverhalt
Die Klägerin, eine B.V. mit Sitz in den Niederlanden, verkaufte ihre Produkte im Online-Handel innerhalb der gesamten EU. Dazu besitzt sie ein niederländisches Lager in X. Der Verkauf an deutsche Kunden erfolgt jedoch zum überwiegenden Teil über die Internetseiten von Amazon entsprechend dem "Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag". Dabei wurden die Waren im Streitzeitraum auf drei verschiedene Weisen angeboten:
- Verkauf und Versand durch die Klägerin
- Verkauf durch die Klägerin, Versand durch Amazon
- Verkauf und Versand durch einen dritten Unternehmer.
Wurde die Option "Verkauf durch die Klägerin, Versand durch Amazon" gewählt, wurde den Kunden als "Info" zum Verkäufer der Firmenname der Klägerin, deren niederländische Rechtsform, deren Handelsregister-Nummer, deren niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie deren niederländische Adresse angezeigt.
Im Rahmen der Option "Verkauf durch die Klägerin, Versand durch Amazon" sendet die Klägerin ihre Waren aus den Niederlanden an diverse Logistikzentren von Amazon in der EU. Diese lagerten die Ware ein und stellten diese zum Verkauf an die Endkunden bereit. Der Verkauf findet ausschließlich über die Internetseiten von Amazon und deren Verkaufsprogramm statt, wie auch der Versand der Waren ohne Einwirkung der Klägerin an den Endabnehme...