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Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von PKW an einen "Scheinunternehmer"

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
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Leitsatz

An einer eindeutigen und leichten Nachprüfbarkeit im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStDV fehlt es, wenn mit den vorgelegten Belegen der Anschein einer Abhollieferung erzeugt wird, tatsächlich aber eine Versendungslieferung durchgeführt wurde und insoweit aber z.B. ein CMR-Frachtbrief nicht vorliegt.

Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung reicht trotz Bestätigung der Richtigkeit der USt-IdNr. des Abnehmers vom Bundeszentralamt für Steuern eine bloße "Briefkastenadresse" einer Scheinfirma zur Identifizierung eines Abnehmers nicht aus.

 

Sachverhalt

Nach einer multilateralen Prüfung versagte das Finanzamt der Klägerin die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung von drei PKW nach § 6a UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Nach Auffassung des Finanzamts liegen die Voraussetzungen des Buch- und Belegnachweises nicht vor. Auch sei eine Berufung auf den Gutglaubensschutz nicht möglich, da die Klägerin nicht gutgläubig gehandelt habe.

Bei Prüfungsbeginn habe weder eine Empfangsbestätigung des Abnehmers, eine Versicherung des Abnehmers den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern noch eine Vollmacht zur Abholung vorgelegen. Die nachgereichten Unterlagen seien nachträglich erstellt worden. Auch fehle die Angabe des jeweiligen Monats des Erhalts der drei PKW. Des Weiteren handele es sich bei dem Abnehmer Firma N s.r.o. um eine Scheinfirm, die nicht der tatsächliche Abnehmer der betreffenden Fahrzeuge gewesen sei; der Buchnachweis sei insoweit falsch.

 

Entscheidung

Nach Auffassung des FG hat das Finanzamt die drei PKW-Lieferungen zu Recht als nicht steuerfrei angesehen, da ein ordnungsgemäßer Belegnachweis fehlt.

Die Klägerin belegte zuerst durch eine - im Streitjahr 2010 noch zulässige - sog. "Verbri...

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    rechtskräftig  Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von PKW: Unterschiedlicher Belegnachweis für Beförderung und Versendung. nachträgliche Geltendmachung einer Versendungslieferung nach zuerst geltend gemachter ...

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