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Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 34 Evaluationsbericht / 2 Ergebnis der Evaluation

Joachim Just
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Rz. 2

Unter Federführung des BMFSJFL erfolgte die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen des Gesetzes durch das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen telefonische Befragungen von 954 Betrieben im Zeitraum von November 2019 bis Oktober 2020. Daneben wurden 16 Hochschulen und 5 sonstige Ausbildungsstellen, 28 Aufsichtsbehörden, 28 Krankenkassen und 23 Expertinnen bzw. Experten telefonisch oder online befragt. Der Bericht wurde Ende November 2021 abgenommen, parallel dazu wurden Stellungnahmen der obersten Aufsichtsbehörde der Länder zu bestimmten Schwerpunkten der Reform eingeholt und zusätzlich 18 Statistiken der Länder für die Jahre 2018 bis 2020 ausgewertet.

Der Evaluationsbericht wurde am 16.6.2022 veröffentlicht.[1]

In dem Bericht präsentiert die Bundesregierung in einem ersten Teil die wesentlichen Evaluationsergebnisse und nimmt zu den Schlussfolgerungen im zweiten Teil Stellung.

Die Studie beschäftigte sich mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Hochschulen und sonstige Ausbildungsstellen und konstatierte eine lückenhafte Erfassung der Frau nach der Entbindung im Mutterschutzgesetz. Darüber hinaus erfolgten Ausführungen zu den Auswirkungen ausgewählter Neuregelungen, etwa der Nachtarbeit und dem Genehmigungsverfahren für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr, der Sonn- und Feiertagsarbeit, dem Verbot der Mehrarbeit und zur Arbeit des Ausschusses für Mutterschutz.

Die Studie fiel in die SARS-CoV-2-Pandemie, was eine Verzögerung in der Durchführung der Feldstudie zur Folge hatte. Diese ungewöhnlich lange Gesamtdauer der Betriebsbefragung führte zu ungleichen Befragungsbedingungen, sodass Verzerrungen nicht auszuschließen sind.[2]

Die Autoren gelangen im Evaluation...

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